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Keine Geburtsbegleitung in NÖ mehr? Das steckt dahinter

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Im Internet kursiert aktuell eine Petition, die sich gegen die Vertragsauflösung mit Wahlhebammen in Niederösterreich richtet. Die Landesgesundheitsagentur (LGA) meint gegenüber PULS 24: Es handle sich um eine Falschmeldung.

Derzeit kursiert eine Petition im Internet, die die "Aufrechterhaltung der Geburtsbegleitung" in Niederösterreich fordert. Unterzeichnet wurde sie bereits von über 11.000 Unterstützern. In der Petition wird erklärt, die Landesgesundheitsagentur (LGA) würde mit 31.03.2023 den Vertrag mit allen geburtsbegleitenden Hebammen in Niederösterreich auflösen. Dies hätte die Folge, dass "Frauen ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Geburtsbegleitung mit Wahlhebamme nicht mehr zur Verfügung steht", so die Initiatorin der Petition.

LGA: Geburtsbegleitung "möglich und erwünscht"

Laut der Landesgesundheitsagentur handelt es sich dabei jedoch um eine Falschmeldung. In einer Stellungnahme gegenüber PULS 24 erklärt die LGA: "Die Betreuung durch Begleithebammen ist bei einer Entbindung auch weiterhin in allen NÖ Kliniken mit Geburtenstation möglich und erwünscht." Neu sei lediglich, dass "künftig dazu kein Vertrag zwischen dem Klinikum und der Begleithebamme erforderlich sein wird".

Begleithebammen seien nach wie vor "ein wesentlicher Teil des Teams in der Betreuung der werdenden Mutter während der Geburt". Dies würde bedeuten, dass sie vollumfänglich der Tätigkeit als Hebamme nachkommen, allerdings unter Leitung der diensthabenden Hebamme oder der/des Ärzt:in, bei der/dem die fachliche Letztentscheidung liegt", so die LGA. Auf Wunsch der Mutter gebe es außerdem die Möglichkeit, die Hebamme als Begleitperson im Klinikum mit aufzunehmen.

Vertragliche Rahmenbedingungen geändert

"Aktuell gibt es in den sozialen Medien eine Fehlinterpretation nach der es mit dem 31. März 2023 nicht mehr möglich sei, dass werdende Mütter während der Geburt in den NÖ Kliniken durch eine freiberufliche Hebamme begleitet werden", so die LGA in einer Stellungnahme. Es handle sich dabei jedoch ausschließlich um "eine Veränderung in den vertraglichen Rahmenbedingungen gibt, um einer Aufforderung des Rechnungshofes gerecht zu werden". Man sei dem Auftrag des Rechnungshofes nachgekommen, die Rahmenbedingungen für die Geburtsbegleitung durch freiberufliche Hebammen umfassend zu klären.

Es gebe somit nun einen Vertrag zwischen der Mutter und der Hebamme und einen Vertrag zwischen der Mutter und der Klinik. Demnach seien Verträge zwischen dem Klinikum und der Begleithebamme zukünftig nicht mehr erforderlich, so die LGA.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Internet kursiert aktuell eine Petition, die sich gegen die Vertragsauflösung mit Wahlhebammen in Niederösterreich richtet.
  • Die Landesgesundheitsagentur (LGA) meint gegenüber PULS 24: Es handle sich um eine Falschmeldung.
  • Die Betreuung durch Begleithebammen bei einer Entbindung sei auch weiterhin in allen NÖ Kliniken mit Geburtenstation möglich und erwünscht.

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