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Keine einheitliche Linie bei Schadenersatz nach Wolfsrissen

Während in Europa einige Staaten beim Thema Wolfsrisse primär auf Schadenersatz für die betroffenen Landwirte und Viehhalter setzen, operiert man in Österreich verstärkt mit Abschüssen so genannter Problemwölfe. Die finanzielle Abgeltung bei einem Riss ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, die Höhe der Unterstützungen differiert beträchtlich. Grundsätzlich gleiche die Abgeltung den Schaden nicht aus, betonte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch.

"Das Ziel muss es sein, unsere kleinstrukturierte Alm- und Weidewirtschaft in den Alpen auch in Zukunft zu erhalten. Die Almlandschaft ist ein einzigartiges Naturjuwel und gehört zur Identität Österreichs", hieß es auf APA-Anfrage aus dem Ministerium. Die Almen in Österreich umfassen eine Bruttofläche von rund 910.000 Hektar.

Niederösterreich entschädigt bestätigte Nutztierrisse durch Bär, Wolf und Luchs über ein Projekt des Landschaftsfonds, mit dem auch die wildökologische Begleitforschung der großen Beutegreifer finanziert wird. Die Entschädigungssätze sind mit der Interessensvertretung der Geschädigten - der Landeslandwirtschaftskammer bzw. Zuchtverbänden - abgestimmt.

In Oberösterreich werden dagegen Schäden nach errechneten Schadensersatzsätzen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich abgegolten. Die Mittel dafür stammen aus dem Agrarhaushalt.

Salzburg zahlt über das Jagdgesetz des Landes auf Marktwerten basierende Entschädigungen aus. Dabei werden nicht nur tote Tiere finanziell "ersetzt", sondern auch verletzte Tiere. Vermisste Tiere werden - sofern ein Zusammenhang mit dem Rissereignis eindeutig herstellbar ist - in den meisten Fällen auf Kulanzbasis ebenfalls abgegolten.

In der Steiermark gibt es ein Versicherungsmodell mit fixen Schadensersatzsätzen, die gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaftskammer festgelegt wurden. Die Kosten der Versicherung werden vom Land bezahlt, die Mittel stammen jeweils zur Hälfte aus dem Naturschutz- und dem Landwirtschaftsbudget.

In Kärnten waren bis 2018 Entschädigungszahlungen durch eine Versicherung des Kärntner Jagdverbandes gedeckt. 2019 wurde der Kärntner Wildschadensfond eingerichtet, seither gibt es finanzielle Unterstützungen für unmittelbar verursachte Schäden. Dazu zählen neben gerissenen und verletzten Nutztieren auch Bienenstöcke, Bienenvölker und Bienenhütten. Zusätzlich werden Unterstützungsleistungen für vermisste Nutztiere erbracht, sofern auf der betroffenen oder einer direkt angrenzenden Alm in der jeweiligen Almsaison nachweislich Rissereignisse stattgefunden haben.

Neben der Abgeltung unmittelbarer Schäden sieht der Kärntner Wildschadensfonds Unterstützungsleistungen in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen vor, sofern die Fondsmittel dafür ausreichen. Dann kommt etwa auch ein finanzieller Ersatz bei durch Große Beutegreifer - dazu zählen neben Wölfen Bären, Luchse und Goldschakale - verursachte Schäden in Betracht.

In Tirol existiert seit 2012 eine Richtlinie für die Abwicklung von Entschädigungsleistungen bei von Großen Beutegreifen verursachten Schäden. Die Richtlinie wurde im vergangenen Sommer überarbeitet. Aktuell werden direkte als auch indirekte Schäden an Nutztieren, Herdenschutz- und Hütehunden sowie Bienenvölkern durch Große Beutegreifer vom Land entschädigt, davor wurden direkte von einem Beutegreifer verursachte Schäden durch die Versicherung des Tiroler Jägerverbandes ersetzt.

Ähnlich wie Salzburg gibt es auch in Tirol Kulanzregelungen. Das Land leistet auch dann Schadenersatz, wenn kein direkter Nachweis erbracht werden kann, der Riss aber sehr wahrscheinlich von einem Großen Beutegreifer verursacht wurde. Diese Wahrscheinlichkeit wird anhand der Schadens- beziehungsweise Rissbegutachtung und aller weiterer vorliegenden Daten bewertet.

Die Höhe der Entschädigungen richtet sich in Tirol nach standardisierten Kostensätzen, die auf jährlich aktualisierten Versteigerungs- und Marktpreisen für die jeweiligen Nutztiere beruhen. Seit 2019 werden bei örtlich wiederholtem Auftreten von Rissereignissen zusätzlich anfallende Futterkosten bei vorzeitigen Almabtrieben geleistet. Eine Unterstützung gibt es zudem für erforderliche Tierbergungen und Tierarztkosten. Die Abwicklung und Auszahlung der Entschädigungsleistungen erfolgt durch das Land Tirol.

Vorarlberg zahlt fixe Schadenersatzbeträge, die auf Marktwerten basieren. Diese Entschädigungen werden für verendet aufgefundene und verletzte Tiere gezahlt, die in einem offiziellen Bericht eines amtlichen Rissbegutachters festgehalten werden. Bei Herdentieren wird die Entschädigungshöhe entsprechend einer Begutachtung durch einen Sachverständigen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg festgelegt.

(S E R V I C E - Details sind über den Link https://baer-wolf-luchs.at/hilfe-bei/entschaedigung abrufbar)

ribbon Zusammenfassung
  • Während in Europa einige Staaten beim Thema Wolfsrisse primär auf Schadenersatz für die betroffenen Landwirte und Viehhalter setzen, operiert man in Österreich verstärkt mit Abschüssen so genannter Problemwölfe.
  • Die finanzielle Abgeltung bei einem Riss ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, die Höhe der Unterstützungen differiert beträchtlich.
  • Dabei werden nicht nur tote Tiere finanziell "ersetzt", sondern auch verletzte Tiere.