APA/APA (dpa)/Federico Gambarini

Kärntner Wirt zum dritten Mal beim Ausschank ertappt

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Ein Wirt im Skigebiet Großglockner Bergbahnen in Heiligenblut ist als Wiederholungstäter ertappt worden. Er schenkte Getränke an Dutzende Gäste aus, Abstände und Masken gab es keine.

Zum mittlerweile dritten Mal ist am Samstag ein Wirt im Skigebiet Großglockner Bergbahnen in Heiligenblut in Kärnten (Bezirk Spittal an der Drau) dabei erwischt worden, wie er Gäste bewirtete und somit gegen die Covid-19-Bestimmungen verstieß. Wie die Polizei berichtete, wurde das Lokal gegen 16.45 Uhr, also nach Betriebsende der Bergbahnen, kontrolliert. Zumindest 35 bis 40 Gäste hielten sich auf der Terrasse und im Inneren auf, der Wirt schenkte Getränke aus.

Bis zu 30.000 Euro Strafe drohen

Mund-Nasen-Schutz wurde von niemandem getragen, auch die vorgeschriebenen Mindestabstände wurden ignoriert. Als sie den Polizisten bemerkten, verließen die Gäste "rasch und unaufgefordert die Örtlichkeit", hieß es im Polizeibericht. Der Wirt wird nun zum dritten Mal bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Behördenchef Klaus Brandner sagte zur APA, dass der Fall erst geprüft werden müsse, weil dem Gastwirt das Take-Away-Geschäft erlaubt sei. Es drohe jedenfalls ein hoher Strafrahmen. Für den Gastwirt liegt er bei maximal 30.000 Euro.

ribbon Zusammenfassung
  • Zum mittlerweile dritten Mal ist am Samstag ein Wirt im Skigebiet Großglockner Bergbahnen in Heiligenblut in Kärnten (Bezirk Spittal an der Drau) dabei erwischt worden, wie er Gäste bewirtete und somit gegen die Covid-19-Bestimmungen verstieß.
  • Wie die Polizei berichtete, wurde das Lokal gegen 16.45 Uhr, also nach Betriebsende der Bergbahnen, kontrolliert. Zumindest 35 bis 40 Gäste hielten sich auf der Terrasse und im Inneren auf, der Wirt schenkte Getränke aus.
  • Mund-Nasen-Schutz wurde von niemandem getragen, auch die vorgeschriebenen Mindestabstände wurden ignoriert. Als sie den Polizisten bemerkten, verließen die Gäste "rasch und unaufgefordert die Örtlichkeit", hieß es im Polizeibericht.
  • Der Wirt wird nun zum dritten Mal bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.
  • Behördenchef Klaus Brandner sagte zur APA, dass der Fall erst geprüft werden müsse, weil dem Gastwirt das Take-Away-Geschäft erlaubt sei. Es drohe jedenfalls ein hoher Strafrahmen. Für den Gastwirt liegt er bei maximal 30.000 Euro.

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