Impfpflicht: Technische Umsetzung laut ELGA frühestens im April möglich

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Auch die ELGA-Betreiber gaben eine Stellungnahme zum Entwurf des Impfpflicht-Gesetzes ab. Vorab vom Gesetzgeber konsultiert wurden sie demnach nicht. Laut dem Gesundheitsministerium wird die Impfpflicht dennoch mit Anfang Februar in Kraft treten.

Kommt die Impfpflicht in Österreich oder nicht? Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sind sich sicher, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) war sich im Dezember nicht mehr so sicher und sagte: "Sollte Impfung nicht greifen, muss man Impfpflicht überdenken". Soweit die Politik.

Derzeit läuft die Begutachtungsfrist zum entsprechenden Gesetz, das eigentlich im Februar in Kraft treten soll – realistisch kann es erst Anfang Februar überhaupt beschlossen werden.

Damit das Gesetz aber auch kontrolliert werden kann, braucht es eine technische Umsetzung. Damit betraut wurde die ELGA GmbH. Diese wiederum "wurde bei der Erstellung des vorliegenden Begutachtungswurfes nicht konsultiert". So heißt es in der Stellungnahme der ELGA zum Gesetzesentwurf und weiter:

"Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen."

ELGA: Erst Mitte Dezember informiert

Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, heißt es von der ELGA in Richtung Regierung. In der "Zeit im Bild" bekräftigte Franz Leisch von der ELGA GmbH dies. Im Gesundheitsministerium ließ man das nicht gelten. Im Zuge der Vorbereitung zur Impfpflicht hätten ab Anfang Dezember intensive Abstimmungsgespräche und Vorbereitungen mit ELGA GmbH stattgefunden, betonte das Ministerium laut krone.at. Leisch bekräftigte aber, den Entwurf erst seit 16. Dezember zu kennen.

"Hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten" seien Änderungen geboten. Nicht umgesetzt werden könnten die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

Die Verantwortlichen bei der ELGA GmbH empfehlen weiter, dass die zeitliche Verzögerung "für ein finanzielles Anreizsystem" genutzt wird und die "als Strafen lukrierten Mittel" – sollte die Impfpflicht kommen – "gezielt in das Gesundheitssystem investiert werden".

"Ändert nichts am Inkrafttreten"

Auf PULS 24-Anfrage heißt es vom Gesundheitsministerium dazu, dass das Impfpflichtgesetz "wie geplant mit Anfang Februar 2022 in Kraft treten" wird. "Ab dann soll in Österreich eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister ist im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass es aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf (...) benötigt werden, wird das selbstverständlich berücksichtigt. Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impfpflicht. Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden."

 

FPÖ "positiv überrascht"

"Positiv überrascht" über die ELGA-Stellungnahme zeigte sich die FPÖ. "Es ist erfreulich, dass das Impf-Zwangsregime nun einen starken Dämpfer bekommen hat - wenn auch 'nur' durch technische Probleme", meinte deren Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung. Für SPÖ-Obfrau Pamela Rendi-Wagner belegen die "Umsetzungsprobleme" bei der Impfpflicht, dass das Corona-Management der Regierung auch 2022 nicht besser geworden sei.

ribbon Zusammenfassung
  • Auch die ELGA-Betreiber gaben eine Stellungnahme zum Entwurf des Impfpflicht-Gesetzes ab. Vorab vom Gesetzgeber konsultiert wurden sie demnach nicht.
  • Damit das Gesetz kontrolliert werden kann, braucht es eine technische Umsetzung. Damit betraut wurde die ELGA GmbH.
  • "Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen."
  • Die Verantwortlichen bei der ELGA GmbH empfehlen weiter, dass die zeitliche Verzögerung "für ein finanzielles Anreizsystem" genutzt wird.
  • Auf PULS 24-Anfrage heißt es vom Gesundheitsministerium dazu, dass das Impfpflichtgesetz "wie geplant mit Anfang Februar 2022 in Kraft treten" wird.
  • "Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass es aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf (...) benötigt werden, wird das selbstverständlich berücksichtigt. Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impfpflicht. "

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