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Ermittlungen

Bluttat in Traiskirchen: Herkunft der Tatwaffe geklärt

17. Juli 2025 · Lesedauer 3 min

Nach der Bluttat in Traiskirchen (Bezirk Baden), bei der ein Freigänger am Sonntag einen 55-Jährigen erschossen und eine 25-Jährige schwer verletzt hat, wissen die Ermittler um die Herkunft der Tatwaffe.

Polizeisprecher Johann Baumschlager teilte dies am Donnerstag auf Anfrage mit, dass den Ermittlern inzwischen bekannt ist, woher der Häftling trotz Waffenverbot die Mordwaffe hatte. Weitere Erhebungen seien aber notwendig. Details wurden darüber hinaus nicht genannt. 

Diese dürfte der 66-jährige Schütze von einem Bekannten erhalten haben. Gegen den Mann laufen Ermittlungen wegen Beitrags zum Mord bzw. zum versuchten Mord, bestätigte Silke Pernsteiner von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Donnerstag einen "Kurier"-Bericht.

Konkret gehe es bei den Ermittlungen um "die mutmaßliche Weitergabe der Schusswaffe", sagte Pernsteiner zur APA. Die diesbezüglichen Erhebungen seien aber noch im Laufen, Details wurden von der Sprecherin deshalb nicht genannt.

Vorübergehende Festnahme

Verwendet worden war von dem mit Waffenverbot belegten Schützen eine Bockbüchsflinte mit Flintenlaufgeschossen. Der Bekannte wurde laut "Kurier" vorübergehend festgenommen und befragt, er bestritt jedoch Wissen über die Pläne des Täters vehement. 

Dem Medienbericht zufolge soll der Verdächtige das Gewehr auf dringende Bitte des 66-Jährigen gekauft und es seinem Freund gegen ein Entgelt überlassen haben. Infolge der Befragung sei der Mann freigelassen worden.

Ex-Freundin und deren Partner niedergeschossen

Der 66-jährige Insasse der Justizanstalt Wiener Neustadt schoss laut Polizei während eines genehmigten Haftausgangs am Sonntagvormittag auf seine Ex-Freundin und deren neuen Partner. In der Folge flüchtete er zunächst mit einem Auto, beging dann aber Suizid.

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Der Insasse dürfte aus Eifersucht geschossen haben, mit dem weiblichen Opfer befand er sich vor geraumer Zeit in einer Beziehung. Gegen den 66-Jährigen bestand seit 1985 ein Waffenverbot.

Der einschlägig vorbestrafte 66-Jährige war zuletzt am 4. Februar am Landesgericht Wiener Neustadt wegen häuslicher Gewalt zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe des 66-Jährigen hätte heuer im Dezember geendet. 

Bluttat angekündigt, Opfer lebte in Angst

Die Bluttat dürfte er mit kryptischen Beiträgen auf Facebook angekündigt haben. Das Opfer habe bereits längere Zeit in Angst vor dem späteren Täter gelebt, berichtet ein Bekannter PULS 24.

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Frauen-Helpline: 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
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Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Männerberatung Wien: 01/603 28 28
Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf 133

Das Justizministerium kündigte an, bei der Einschätzung von Risikotäterinnen und Risikotätern nachzuschärfen. Künftig sollen u.a. Beiträge in sozialen Medien in die Bewertung mit einfließen.

Mord wird Fall fürs Parlament

Die Grünen haben indes am Donnerstag zwei parlamentarische Anfragen an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingebracht. Themen sind der illegale Waffenbesitz des 66-Jährigen sowie der Haftausgang. 

"Das war kein tragischer Einzelfall, das war ein Systemversagen mit tödlichen Folgen", meinte Agnes-Sirkka Prammer, Sicherheitssprecherin der Grünen. Gefordert wurde erneut eine Verschärfung des Waffenrechts.

Mord in Traiskirchen: Eifersucht als Motiv

Zusammenfassung
  • Nach der Bluttat in Traiskirchen, bei der ein 66-jähriger Freigänger während eines genehmigten Haftausgangs einen 55-Jährigen erschoss und eine 25-Jährige schwer verletzte, ist die Herkunft der Tatwaffe laut Polizei geklärt.
  • Der Täter, gegen den seit 1985 ein Waffenverbot bestand und der zuletzt zu einem Jahr Haft wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden war, benutzte eine Bockbüchsflinte mit Flintenlaufgeschossen und beging nach der Tat Suizid.
  • Das Justizministerium kündigte an, künftig Social-Media-Beiträge bei der Einschätzung von Risikotätern zu berücksichtigen, während die Grünen parlamentarische Anfragen und eine Verschärfung des Waffenrechts fordern.