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Gewaltschutz: "Ja heißt Ja" für gesellschaftlichen Wandel

29. Jan. 2026 · Lesedauer 3 min

Die Gewaltschutzzentren, als gesetzlich verankerte Opferschutzeinrichtungen seit 30 Jahren tätig, melden sich in der Debatte um Gewaltprävention und die Novelle des Sexualstrafrechts zu Wort: Die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder im sozialen Nahbereich sei ein potenziell sinnvolles Instrument "mit offenen Fragen", hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Verankerung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips könne "gesellschaftlichen Wandel" anstoßen.

In den in allen Bundesländern etablierten Gewaltschutzzentren finden jährlich rund 25.000 Menschen Hilfe, 80 Prozent sind weiblich. Seit Eröffnung der ersten Einrichtung im Dezember 1995 in Graz sei Gewalt in der Privatsphäre sichtbarer geworden, die Lage habe sich durch Unterstützung und Prävention verbessert. Künftig müsse der Fokus noch stärker auch auf Kinder und auf ältere Frauen gerichtet werden. "Ein Drittel der Frauenmorde betrifft Frauen über 65 Jahre", sagte Marina Sorgo, stv. Vorsitzende des Bundesverbands.

"Die gute Nachricht", so Sorgo: In den 1970er- und 1980er-Jahren lag die Mordrate in Österreich bei bis zu 2,0 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Heute bewege sie sich im Bereich von 0,5 bis 1,0. Die schlechte Nachricht: Die Entwicklung bedeute nicht, dass weniger Gewalt an Frauen verübt werde. Gewalt in Familien und an Frauen dürfe nicht vorrangig an Tötungsdelikten festgemacht werden.

Mit der Arbeit zum Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen der Bundesregierung wird u.a. eine "Fußfessel" zur Überwachung von Gefährdern diskutiert. Beim "Electronic Monitoring" muss für Karin Gölly, Vorsitzende des Bundesverbands, klar sein, dass die Überwachung nie die Untersuchungshaft ersetzt, sollten für deren Verhängung die Voraussetzungen vorliegen. Mehr Sicherheit werde weiters nur erzielt, wenn es sich um Echtzeitüberwachung mit sofortiger Alarmierung der Polizei handelt, die personell so ausgestattet sein muss, um umgehend zu reagieren - auch am Land.

"Fußfessel" auch für Stalkingfälle denkbar

Zudem solle die Anwendung nicht nur auf Fälle "häuslicher Gewalt" und verhängte Betretungs- und Annäherungsverbote beschränkt werden, sondern auch zum Beispiel für Stalking infrage kommen. Ausschlaggebend sei das Ausmaß der Gefährdung, die mit Fachwissen ausgestattete Gerichte beurteilen sollen. Eine Zahl, wie viele Überwachungen denkbar seien, könne nicht genannt werden, sagte Gölly. Infrage kämen die Hochrisikofälle, die zwei bis vier Prozent der Fälle der Gewaltschutzzentren ausmachen und jeweils für eine Eignung auf Monitoring geprüft werden müssen.

Betroffene sollen jedenfalls die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zur elektronischen Überwachung auch wieder zurückzunehmen. Denn Opfer könnten die ständige "elektronische Verbindung zum Gefährder" oder aber auch die Angst vor Fehlalarm als psychisch stark belastend wahrnehmen.

Beweisproblematik bleibt, aber Bewusstseinsänderung wichtig

"Nur Ja heißt Ja" sehen die Fachfrauen als notwendigen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. 14 EU-Staaten haben das Konsensprinzip bereits verankert, das "Nein heißt Nein" ersetzt. Die Beweisproblematik werde nicht beseitigt, sagte Christina Riezler, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Salzburgs. Es sei aber wichtig, ein "gesellschaftliches Umdenken" anzustoßen.

(S E R V I C E - https://www.gewaltschutzzentrum.at/ )

Zusammenfassung
  • Die Gewaltschutzzentren unterstützen seit 30 Jahren jährlich rund 25.000 Menschen, davon 80 Prozent Frauen, und sehen einen erhöhten Handlungsbedarf bei Gewalt gegen ältere Frauen, da ein Drittel der Frauenmorde Frauen über 65 betrifft.
  • Das Prinzip 'Nur Ja heißt Ja' im Sexualstrafrecht wird von Expertinnen als wichtiger Schritt für gesellschaftlichen Wandel gesehen, auch wenn die Beweisproblematik weiterhin besteht und ein Umdenken in der Gesellschaft angestoßen werden soll.