APA/dpa/Felix Kästle

Fünf weitere Vogelgrippe-Fälle in der Steiermark nachgewiesen

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Nach einem Infektionsfall bei einem Schwan im oststeirischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ist am Donnerstag auch bei fünf toten Hühnern eines Hobby-Betriebs im Bezirk Leibnitz die Geflügel-Pest mit dem Virustyp H5N1 festgestellt worden, teilte die AGES in einer Aussendung mit.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat den betroffenen Bestand amtlich gesperrt und die Tötung der übrigen zehn Hühner angeordnet.

Virus vermutlich eingeschleppt

"Da es sich um einen Kleinstbestand handelt, der sich im bereits verordneten Risikogebiet befindet, mussten keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Die Ursache der Infektion des Bestandes ist noch ungeklärt. Der Tierhalter dürfte die im Risikogebiet geltenden Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten haben. Eine Einschleppung über indirekten Kontakt zu Ausscheidungen eines infizierten Wildvogels wird vermutet", erklärte die AGES.

Die Geflügel-Pest ist für Vögel stark krankmachend und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Der neue Fall bestätige den Zusammenhang mit dem Wintervogelzug. Europa sei deshalb einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt, besondere Vorsicht sei nötig. Unter anderem sollten alle Stallungen und Gehege, in denen Geflügel gehalten wird, nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks bzw. mit ausschließlich dort verwendeter Schutzkleidung und Überschuhen betreten werden.

Tote Tiere melden und liegenlassen

Tote Wildtiere wie Wasservögel und Raubvögel sollen auch umgehend den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet werden. Die entdeckten Tiere sollen am Fundort liegen gelassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einem Infektionsfall bei einem Schwan im oststeirischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ist am Donnerstag auch bei fünf toten Hühnern eines Hobby-Betriebs im Bezirk Leibnitz die Geflügel-Pest mit dem Virustyp H5N1 festgestellt worden.
  • Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat den betroffenen Bestand amtlich gesperrt und die Tötung der übrigen zehn Hühner angeordnet.
  • "Da es sich um einen Kleinstbestand handelt, der sich im bereits verordneten Risikogebiet befindet, mussten keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Die Ursache der Infektion des Bestandes ist noch ungeklärt", so die AGES.
  • Die Geflügel-Pest ist für Vögel stark krankmachend und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.
  • Europa sei deshalb einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt, besondere Vorsicht sei nötig.
  • Tote Wildtiere wie Wasservögel und Raubvögel sollen auch umgehend den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet werden. Die entdeckten Tiere sollen am Fundort liegen gelassen werden.

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