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Frisöre und Co.: Fragen und Antworten zu den Eintrittstests

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Ein negativer Corona-Test wird Pflicht für viele Bereiche des Lebens. Unter anderem für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Frisöre. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Mit dem 8. Februar wird nicht nur der Lockdown gelockert, sondern auch Eintrittstests eingeführt. Das heißt, wer sich die Haare schneiden lassen will, braucht einen negativen Test. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Sind alle Tests gültig?

Nein, Selbsttests gelten nicht. Der Corona-Test muss von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden. Getestet werden muss man also in einer behördlichen Teststraße, einem Labor, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis. Gültig ist er 48 Stunden lang.

Gilt auch der Test, der in der Arbeit durchgeführt wird?

Ja, wenn nach dem Test ein offizielles Schreiben über den negativen Test erbracht wird – ob das so ist, kann nur das entsprechende Unternehmen beantworten.

Wie beweise ich, dass ich getestet bin?

Den Nachweis über das negative Ergebnis kann man ausgedruckt oder digital (z.B. ein SMS) erbringen. Wichtig ist, dass der Test eindeutig einer Person zuzuordnen ist, deswegen müssen sich Kunden auch ausweisen.

Wer kontrolliert die Tests?

Kontrollieren müssen die Betriebe selbst – dagegen gibt es bereits Widerstand. Ob die Betriebe kontrollieren, kontrollieren wiederum Gesundheitsbehörden und Polizei im Rahmen von Stichprobenkontrollen.

Müssen sich auch die Mitarbeiter testen lassen?

Ja, auch sie müssen regelmäßig zum Test. Allerdings gilt ihr negatives Testergebnis bis zu einer Woche.

Muss ich auch mein Kind testen lassen?

Das hängt vom Alter ab. Unter zehn Jahren gilt das Testergebnis der Eltern, ab zehn Jahren muss das Kind selbst einen negativen Test vorweisen.

Ich hatte Corona. Muss ich mich trotzdem testen lassen?

Nein. Hatte man innerhalb der letzten sechs Monate Corona, reicht ein eine ärztliche Bestätigung.

Ich wurde bereits geimpft. Muss ich mich dann trotzdem testen lassen?

Ja, auch dann ist ein negatives Testergebnis Pflicht. Die Impfung schützt prinzipiell den Geimpften. Ob die Impfung eine Übertragung komplett hemmt, ist derzeit noch nicht ausreichend erforscht.

Muss ich auch bei negativen Tests eine FFP2-Maske tragen?

Ja. Egal ob eine vergangene Infektion, Impfung oder ein negativer Test, die FFP2-Maske ist Pflicht.

Wo kann ich mich testen lassen?

In den Testzentren und –straßen werden österreichweit gratis Tests angeboten, einen Überblick über die Standorte gibt es hier. Kostenpflichtig sind sie in Apotheken und Labors.  

ribbon Zusammenfassung
  • Ein negativer Corona-Test wird Pflicht für viele Bereiche des Lebens. Unter anderem für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Frisöre. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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