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Fall Archie - Bub darf nicht in Hospiz sterben

Im Kampf für ihren im Sterben liegenden Sohn Archie haben die Eltern des zwölfjährigen Buben in England erneut eine Niederlage erlitten. Das Berufungsgericht in London lehnte am Freitagabend einen Antrag ab, mit dem die Familie die Verlegung des unheilbar kranken Archie von einem Krankenhaus in ein Hospiz erwirken wollte. Die Geräte, die den Buben derzeit noch am Leben erhalten, sollen bald abgeschaltet werden.

Das Berufungsgericht bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des High Courts: Es sei im besten Interesse Archies, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus statt in einer anderen Umgebung eingestellt würden, sagte die dortige Richterin in ihrer Begründung. Die Familie kündigte nach der weiteren Niederlage am Abend umgehend an, erneut den beim Europarat angesiedelten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzuschalten. Die Organisation Christian Concern, die Archies Eltern unterstützt, teilte mit, man wolle in Straßburg das Urteil des High Courts prüfen lassen.

Archie liegt seit April im Koma. Bei einem Unfall zu Hause in Southend-on-Sea hat er sich schwere Hirnverletzungen zugezogen, womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Die behandelnden Ärzte sehen keine Chance auf eine Genesung.

Das höchste britische Gericht hatte die Entscheidung der Ärzte gestützt, Archie sterben zu lassen. Auch ein letzter Appell der Eltern an den EGMR in Straßburg blieb in diesem Fall erfolglos.

Archies Eltern versuchten daraufhin, die Verlegung ihres Sohnes in ein Hospiz zu erwirken, damit Archie in einer ruhigeren, friedlicheren Umgebung seine letzten Stunden erleben kann. Das Krankenhaus lehnte dies jedoch ab: "Archie ist in einem solch instabilen Zustand, dass ein erhebliches Risiko sogar dann besteht, wenn er innerhalb seines Krankenhausbettes gedreht wird, was im Rahmen seiner fortlaufenden Pflege erfolgen muss", teilte der Krankenhausbetreiber mit. Eine Verlegung mit dem Krankenwagen in eine völlig andere Umgebung würde daher höchstwahrscheinlich seinen Zustand rapide verschlechtern.

Die Londoner Klinik hatte bereits mehrfach Zeitpunkte für die Einstellung der Maßnahmen verkündet, die sich durch den langen Rechtsstreit um Archies Schicksal jedoch immer wieder verzögerten. Nach der jüngsten Entscheidung kündigte der Betreiber an, die Maßnahmen von 10.00 Uhr Ortszeit (11.00 Uhr MESZ) an einstellen zu wollen. Allerdings würden die Geräte nicht abgeschaltet, solange noch rechtliche Entscheidungen ausstünden.

In ihrem "Kampf bis zum bitteren Ende" wird die Familie des Zwölfjährigen von der konservativen Organisation Christian Concern unterstützt, die bei ausgewählten Fällen Rechtsbeistand leistet und sich etwa gegen die Anerkennung von Homo- und Transsexualität ausspricht.

Das juristische Tauziehen im Fall Archie war sogar bereits im Vatikan Thema. Auf der offiziellen Vatikan-Plattform "Vatican News" erschien ein Meinungsbeitrag, in dem gegen die Abschaltung der Geräte im Fall Archie argumentiert wird. Eine Gesellschaft müsse Leben - und auch die Schwachen und Zerbrechlichen - schützen, heißt es darin.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Kampf für ihren im Sterben liegenden Sohn Archie haben die Eltern des zwölfjährigen Buben in England erneut eine Niederlage erlitten.
  • Das Berufungsgericht in London lehnte am Freitagabend einen Antrag ab, mit dem die Familie die Verlegung des unheilbar kranken Archie von einem Krankenhaus in ein Hospiz erwirken wollte.
  • Das juristische Tauziehen im Fall Archie war sogar bereits im Vatikan Thema.