Experten fordern Anpassungen bei Nichtraucherschutz
Die (ÖGP) kritisierte zentrale Punkte der Aktualisierung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes scharf. So sei in der Novelle die Umwandlung der Zulassungspflicht für neuartige Tabakerzeugnisse wie Vapes, Nikotinerhitzer und Nikotinbeutel in eine bloße Meldepflicht vorgesehen. Das bisherige Zulassungsverfahren, das eine Prüfung der gesundheitlichen Sicherheit für neuartige Tabak- und Nikotinprodukte vorsieht, werde damit faktisch abgeschafft und auf eine reine Meldepflicht reduziert. "Diese Meldepflicht ersetzt jedoch keine medizinische Bewertung. Das wäre fatal, da dadurch hochgradig abhängigkeitserzeugende Produkte mit potenziell gravierenden Langzeitfolgen künftig ungeprüft auf den Markt gelangen können", betonte ÖGP Eveline Kink. Neuartige Produkte wie Tabakerhitzer dürften nicht als reine Wirtschaftsgüter betrachtet werden.
Die ÖGP kritisiert zudem die geplanten Übergangsregelungen für Werbemaßnahmen. Sie könnten Hersteller dazu ermutigen, noch vor Inkrafttreten der Werbeverbote umfangreiche Werbeverträge abzuschließen.
Ebenfalls kritisierte die ÖGP die aktuelle Bestimmung, die lediglich die Angabe des Nikotingehalts in Milligramm vorschreibt. Dies sei irreführend und für den Konsumentenschutz unbrauchbar, denn so bleibt die tatsächliche Suchtwirkung verborgen. "Das verfügbare Nikotin ist stark abhängig vom pH-Wert. Die Tabakindustrie möchte lediglich absolute Werte in mg angeben ohne Hinweis darauf, wie viel Prozent davon tatsächlich effektiv aufgenommen werden. Wenn man den pH-Wert zum Beispiel von sieben auf acht erhöht, verdoppelt sich die Menge des frei verfügbaren, süchtig machenden Nikotins", erklärte ÖGP-Experte Lukasz Antoniewicz. Um die tatsächliche pharmakologische Wirkung beurteilen zu können, müssten daher folgende Mindestangaben auf jeder Packung verpflichtend sein: Gesamtnikotingehalt, pH-Wert des Produkts und der Anteil des freien Nikotins.
Verbot der Nikotinbeutel
Zudem wurde ein vollständiges Verbot der Nikotinbeutel gefordert. "In Ländern wie den Niederlanden oder Belgien sind diese bereits verboten; Österreich darf hier kein gesundheitspolitisches Schlusslicht bleiben", betont Antoniewicz. Auch dass weiterhin eine stückweise Gratisabgabe bei Markteinführung von Nikotinprodukten erlaubt bleibt, lehnt die ÖGP ebenfalls entschieden ab. Dies diene nur der Neukundengewinnung und Suchtinitiierung.
"Das bloße Wegwerfverbot für Abfälle auf Spielplätzen ist unzureichend. Die ÖGP fordert ein generelles Konsumverbot (Rauchen und Dampfen) auf allen Spielplätzen und im öffentlichen Raum zum Schutz der Kinder und Nichtraucherinnen", unterstreicht Antoniewicz. Aus Sicht der Experten werde in dem Gesetzesentwurf verabsäumt, entscheidende Hebel zur Senkung der Raucherprävalenz anzusetzen. Dazu zähle ein generelles Verbot von Aromastoffen, da diese gezielt Jugendliche ansprechen und zum Konsum verführen. Auch der internationale Vergleich zeigt Handlungsbedarf. In der Tobacco Control Scale liege Österreich weiterhin nur im unteren bis mittleren Bereich.
Zusammenfassung
- Die Österreichische Gesellschaft für Pneumologie fordert eine umfassende Aktualisierung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes, weil der aktuelle Entwurf keinen lückenlosen Gesundheitsschutz bietet.
- Kritisiert werden die geplante Umwandlung der Zulassungspflicht für neuartige Nikotinprodukte wie Vapes und Nikotinbeutel in eine Meldepflicht sowie irreführende Angaben zum Nikotingehalt, die den tatsächlichen Suchtfaktor verschleiern.
- Die ÖGP verlangt ein vollständiges Verbot von Nikotinbeuteln – wie bereits in den Niederlanden und Belgien – sowie verpflichtende Angaben zu Gesamtnikotingehalt, pH-Wert und Anteil des freien Nikotins auf jeder Packung.
