EuGH kippt Einstufung von Weißmacher als karzinogen
Auf Grundlage der Bewertung des Ausschusses für Risikobeurteilung hatte die EU-Kommission den Stoff vor sechs Jahren als karzinogen eingestuft. Diese Entscheidung muss nun nach dem Urteil zurückgenommen werden. Mit dem Begriff "karzinogen" beschreibt die EU Stoffe, die Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Der EuGH bestätigte mit der Entscheidung ein Urteil der untergeordneten Instanz. In diesem waren die Richter zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Beurteilung der Anerkennung und Zuverlässigkeit einer wissenschaftlichen Studie, auf die sich die Einstufung von Titandioxid-Pulver stützte, ein offensichtlicher Fehler begangen wurde. Zuvor hatten verschiedene Hersteller, Importeure, Anwender und Lieferanten gegen die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes als karzinogen protestiert.
Mit dem Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 wurde Titandioxid nicht verboten, musste aber mit einem Warnhinweis versehen werden. In Lebensmitteln ist die Verwendung des Stoffes, der Produkten ein strahlendes Weiß verleiht, allerdings schon seit 2022 verboten. Grund ist, dass negative Effekte auf das menschliche Erbgut und mögliche Krebsrisiken nicht ausgeschlossen werden konnten.
Zusammenfassung
- Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Weißmacher Titandioxid vorerst nicht mehr als krebserregend eingestuft werden darf, weil der zuständige EU-Ausschuss nicht alle relevanten Gesichtspunkte geprüft hat.
- Die EU-Kommission hatte den Stoff 2019 nach Empfehlung des Ausschusses als karzinogen eingestuft, diese Entscheidung muss nun zurückgenommen werden.
- Titandioxid bleibt in Lebensmitteln seit 2022 in der EU verboten, in anderen Produkten wie Zahnpasta, Wandfarbe oder Sonnencreme ist seine Verwendung weiterhin erlaubt.