APA/CHRISTOPHER ECKL

Kind in der Hundebox: Nun wird gegen Behörden ermittelt

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Der Fall schlug hohe Wellen - eine Mutter sperrte unter dem Einfluss einer Mittäterin ihr Kind über Wochen hinweg immer wieder in eine Hundebox. Der Bub fror und hungerte. Früh gerieten auch die Behörden in Kritik, nun gibt es Ermittlungen - konkret gegen zwei Mitarbeiter:innen der Bezirkshauptmannschaft. Es geht um den Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Die Staatsanwaltschaft Krems hat Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter:innen der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen a. d. Thaya eingeleitet.

BH-Mitarbeiter als Beschuldigte

Im Raum stehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs, sagte Behördensprecher Franz Hütter am Donnerstag auf Anfrage der APA. Es soll sich um die zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeiter handeln. Nach Angaben von Hütter werden die beiden Personen bereits als Beschuldigte geführt. Weitere Details nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems nicht. 

Bereits im Prozess hatten die zwei Mitarbeiter:innen der Jugendhilfe als Zeug:innen ausgesagt. Sie berichteten von Hausbesuchen bei Mutter und Kind, bei denen etwa Verletzungen des Kindes aufgefallen seien oder, dass es in der Wohnung kalt gewesen sei. "Gefahr in Verzug" habe man aber nicht gesehen.

Der letzte Besuch des Amts erfolgte nur wenige Tage bevor das Kind am 22. November 2022 ins Koma fiel. Konkret fanden die Besuche am 28. Oktober und am 18. November 2022 statt. Beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter alleine. 

Land prüft Behörden nochmal

Die Kinder- und Jugendhilfe hatte nach Bekanntwerden des Falls 2023 betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass "alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben eingehalten wurden". Aufgrund von im Gerichtsverfahren bekanntgewordenen Details wurde seitens des Landes eine nochmalige Prüfung des Falls veranlasst. Untersucht werden soll von der Fachaufsicht, "ob alle rechtlichen und fachlichen Standards" eingehalten wurden. Diese Prüfung befand sich zuletzt in Finalisierung.

Beim Prozess im März dieses Jahres wurde die Mutter zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Die Mitangeklagte muss 14 Jahre in Haft. Beide Frauen wurden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. 

Opferanwalt fordert Entschädigung vom Land

Laut Angaben des Opferanwalts Timo Ruisinger gegenüber PULS 24 sind die beiden Schuldsprüche schon rechtskräftig, nur die Strafhöhe werde noch beeinsprucht. Die beiden werden außerdem das geforderte Schmerzensgeld zahlen. 

Opferanwalt Timo Ruisinger hat zusätzlich auch Amtshaftungsansprüche gegen das Land Niederösterreich außergerichtlich geltend gemacht. Er bzw. der Vater des Kindes fordern 150.000 Euro vom Land. Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen a. d. Thaya hätten schließlich "völlig unzureichend, somit rechtswidrig und schuldhaft auf die dramatische und lebensgefährliche Situation" des Buben reagiert.

Opferanwalt im Interview

Opferanwalt Timo Ruisinger nach dem Urteil im Prozess.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Fall schlug hohe Wellen - eine Mutter sperrte unter dem Einfluss einer Mittäterin ihr Kind über Wochen hinweg immer wieder in eine Hundebox. Der Bub fror und hungerte.
  • Die Staatsanwaltschaft Krems hat nun Ermittlungen gegen zwei Sozialarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya eingeleitet.
  • Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs, wie Behördensprecher Franz Hütter bestätigte.
  • Weitere Details zu den Beschuldigungen wurden von der Staatsanwaltschaft nicht genannt.

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