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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Lockdown und Impfpflicht

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Bundesweiter Lockdown, Impfpflicht, etc.: Ab Montag werden in ganz Österreich abermals strenge Corona-Maßnahmen gelten. PULS 24 beantwortet die wichtigsten Fragen.

Am Freitag Vormittag haben sich Bund und Länder aufgrund der stark steigenden Zahl an Neuinfektionen und Intensivpatienten in Österreich auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt. Ab Montag wird es im ganzen Land einen bundesweiten Lockdown geben. Zudem soll ab Februar die Impfpflicht in Österreich eingeführt werden.

Doch was gilt nun genau ab Montag, was ist noch erlaubt und ist anders im Vergleich zu den vorherigen Lockdowns? PULS 24 hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Maßnahmen. 

Wie lange dauert der Lockdown für Geimpfte? 

Der bundesweite Lockdown soll vorerst zehn Tage gelten. Danach wird die Situation evaluiert. Bei Bedarf könnte der Lockdown um weitere 10 Tage verlängert werden. Somit könnte er längstens bis zum 12. Dezember andauern.

Eine Ausnahme gibt es jedoch in Oberösterreich. Landeshauptmann Stelzer (ÖVP) kündigte an, dass der Lockdown in dem Bundesland mindestens bis zum 17. Dezember gelten wird. Im Anschluss werde man entscheiden, ob Geimpfte wieder aus dem Lockdown herauskommen. 

Und wie lange dauert der Lockdown für Ungeimpfte? 

Der Lockdown für Ungeimpfte gilt bereits seit Montag und wird nicht mit dem 12. Dezember enden. Er gilt auch darüber hinaus. Wie lange er gelten soll, ließ Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) vorerst offen. 

Welche Bereiche sind von dem Lockdown betroffen? 

Der Handel, die Gastronomie und Freizeiteinrichtungen müssen ab Montag schließen. Auch Kultureinrichtungen und Sportstätten sind von den Maßnahmen betroffen. Spitzensport darf jedoch - ohne Zuschauer - ausgeübt werden. 

Werden auch Schulen, Kindergärten und Unis geschlossen? 

Nein. Im Vergleich zu vorherigen Lockdowns sollen Schulen, Kindergärten und Universitäten geöffnet bleiben. Der Unterreicht soll vor Ort stattfinden und nicht per Distance Learning. Allerdings gibt es keine Präsenzpflicht, so dass Eltern, die sich um ihre Kinder sorgen, die Möglichkeit haben, ihre Kinder daheim zu lassen.

Bundeskanzler Schallenberg appellierte an Familien man solle die Kinder nur in die Schule schicken, wenn dies unbedingt notwendig sei. Auch Universitäten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Uni Linz, Salzburg und Innsbruck stellte aber bereits auf Distance Learning um. 

Sind Großveranstaltungen untersagt? 

Politische Versammlungen, wie z.B. Demonstrationen bleiben erlaubt. Zudem dürfen Begräbnisse, Selbsthilfegruppen und Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken (sofern sie nicht digital abgehalten werden können) möglich. Auch Autokinos dürfen geöffnet haben. Alle weiteren Veranstaltungen sind untersagt.  

Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht? 

Die FFP2-Masekenpflicht wurde auf alle Innenräume ausgedehnt. Sie gilt dementsprechend auch am Arbeitsplatz und zu jeder Zeit in Schulen. 

Ist Homeoffice für Unternehmen verpflichtet? 

Nein. Es wird jedoch von der Regierung stark empfohlen.

Darf ich Sport im Freien betreiben? 

Grundsätzlich, ja. Allerdings nur alleine oder mit Personen aus dem selben Haushalt. Sportstätten sind für Breitensportler geschlossen. 

Aus welchen Gründen darf das Haus ab Montag noch verlassen werden? 

  • notwendige Besorgungen des täglichen Lebens
  • Arbeit und Ausbildung
  • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen zur Ausübung familiärer Rechte und Pflichten mit engen Angehörigen und Kontaktpersonen
  • die gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Impfung oder zum CoV-Test
  • körperliche und psychische Erholung im Freien mit engen Bezugspersonen
  • die Deckung religiöser Grundbedürfnisse
  • die Versorgung von Tieren
  • unverschiebbare Behördengänge
  • die Teilnahme an Wahlen und der Gebrauch von Instrumenten der Demokratie
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

Ab wann gilt die allgemeine Impfpflicht? 

Eine allgemeine Impfpflicht soll mit 1. Februar 2022 in Kraft treten. Die Regierung möchte ein Gesetzgebungsverfahren (inkl. Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht einleiten. Details dazu gibt es noch keine. Es soll aber Ausnahmen für Schwangere und Personen, die ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit nicht geimpft werden können, geben. Unklar ist auch wie lange Genesene von der Impfpflicht befreit sind. Zudem ist nicht sicher ab welchem Alter die Impfpflicht gilt. 

Welche Strafen drohen, wenn man die Impfung dennoch verweigert? 

Die Details zum Strafmaß sind noch nicht endgültig geklärt, es wird aber eine Verwaltungsstrafe drohen. Der "Standard" berichtet unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf von bis zu 3.600 Euro bzw. Ersatzfreiheitstrafen von bis zu vier Wochen als Strafmaß. 

Gibt es anderswo bereits eine generelle Corona-Impfpflicht? 

In Europa wäre Österreich erst das zweite Land, das eine generelle Impfpflicht für die Bevölkerung einführt. Lediglich im Vatikanstadt gilt eine solche seit dem 8. Februar. Außerdem gilt in Tadschikistan, Turkmenistan und Indonesien eine generelle Corona-Impfpflicht. In vielen Teilen Europas aber auch in Nordamerika oder Asien existiert eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Gesundheits- oder Pflegepersonal. 

Ab wann kann ich mich in drittes Mal impfen lassen? 

Der dritte Stich ist nunmehr österreichweit ab dem vierten Monat nach der Zweitimpfung möglich, respektive empfohlen. 

Wie lange ist der Grüne Pass gültig? 

Aktuell ist der Grüne Pass, sofern man als vollimmunisiert gilt, noch neun Monate gültig. Ab spätestens 1.Februar soll sich dies jedoch für den dritten Stich ändern. Dann wäre er nur mehr sieben Monate gültig. 

Welche Wirtschaftshilfen wird es geben? 

Es gilt weiter der Ausfallsbonus bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019, also vor der Pandemie, an. Zehn bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs können erstattet werden, maximal 2,3 Millionen Euro statt bisher 1,8 Millionen Euro. Die Hilfe gilt von November bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden.

Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. 70 bis 90 Prozent des Verlusts können ersetzt werden, maximal zwölf Millionen Euro statt bisher zehn Millionen. Dieser gilt von Jänner bis März 2022 und kann ab Jänner beantragt werden. 

Bei mindestens 40 Prozent Einkommensrückgang oder wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, gibt es Mittel aus dem Härtefallfonds. Die Ersatzrate liegt bei 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro. Die Beihilfe läuft bis März 2022, es gibt zwischen 600 und 2.000 Euro.

Und welche Hilfen gibt es für die Kulturbranche? 

Konkret wird der NPO-Fonds bis zum ersten Quartal 2022 verlängert und mit zusätzlichen 125 Millionen Euro dotiert. Die Hilfen im Rahmen der Künstlersozialversicherung werden ebenfalls über November hinaus bis zumindest in das erste Quartal des kommenden Jahres verlängert und von 150 auf 175 Millionen Euro aufgestockt. In den Lockdown-Monaten gelangen pro Antrag 1.000 Euro statt 600 Euro zur Auszahlung. Der Covid-19-Fonds des KSVF (Künstlersozialversicherungsfonds) wird von 40 auf 50 Millionen Euro aufgestockt.

ribbon Zusammenfassung
  • Bundesweiter Lockdown, Impfpflicht, etc.: Ab Montag werden in ganz Österreich abermals sämtliche neue und alte Corona-Maßnahmen gelten.
  • Am Freitag Vormittag haben sich Bund und Länder aufgrund der stark steigenden Zahl an Neuinfektionen und Intensivpatienten in Österreich auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt.
  • Ab Montag wird es im ganzen Land einen bundesweiten Lockdown geben. Zudem soll ab Februar die Impfpflicht in Österreich eingeführt werden.
  • Doch was gilt nun genau ab Montag, was ist noch erlaubt und ist anders im Vergleich zu den vorherigen Lockdowns? PULS 24 hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Maßnahmen. 

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