Amoklauf in Graz
Checkliste: So sollen Schulen bei einem Amoklauf vorgehen
Bei einem Amoklauf an einem Gymnasium in der Grazer Dreischützengasse sind zehn Menschen gestorben. Unter den Toten seien Schüler:innen, eine erwachsene Person und der mutmaßliche Täter selbst.
Anlässlich der Tragödie stellt sich die Frage, wie gut Schulen in Österreich auf solche Extremsituationen vorbereitet sind.
Für den Fall von Amokläufen und bewaffneten Angriffen in Schulen liegen je nach Bundesland unterschiedliche Konzepte bereit. Die Bildungsdirektion Steiermark verfügt unter anderem über eine Checkliste, die in allen Schulen aufliegt, heißt es aus dem Bildungsministerium.
Darin steht, wie sich die Schüler:innen und die Schulleitung im Fall eines Amoklaufs verhalten sollten. Der Grundsatz lautet: "Alle Handlungen, die das Leben oder die Gesundheit gefährden, vermeiden!"
Polizei nach Amoklauf in Graz: Lage ist gesichert
Polizei anrufen, Panik vermeiden
So soll zuallererst die Gefährdungslage eingeschätzt werden:
- Wer wird bedroht?
- Um welche Art von Bedrohung handelt es sich?
- Besteht eine Gefährdung durch Waffen oder Sprengmittel?
Nach der Einschätzung der Gefährdungslage sollen sofort die Schulleitung und die Polizei verständigt werden.
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Der Polizei soll man eine "möglichst genaue Beschreibung des Tatortes und der Person" geben. Wenn möglich, soll man den/die Täter:in isolieren, die eigene Sicherheit "geht jedoch vor".
Vierter Punkt: "Weitergabe der Informationen an alle sich in der Schule befindlichen Personen". Als Beispiel nennt die Bildungsdirektion Steiermark etwa die Durchsage eines Codeworts über Lautsprecher. In allen Fällen soll Panik vermieden werden.
"Zu viele Todesopfer": Kahr zum Amoklauf an Grazer Schule
Verbarrikadieren: Klassenzimmer nicht verlassen
Während man auf das Eintreffen der Polizei wartet, sollen Schüler:innen und Lehrpersonal:
- Das Klassenzimmer nicht verlassen und nach Möglichkeit absperren
- Tische umstellen, sich dahinter flachliegend verbarrikadieren
- Fensterglasflächen meiden
- Handys ausschalten, um Panik zu vermeiden
Eine "Entwarnung" dürfe es nur in Absprache mit den Sicherheitsbehörden geben. Danach soll die Schulbehörde benachrichtigt werden.
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Anrufe von besorgten Eltern sollen auf die Bildungsdirektion umgeleitet werden. Pressemitteilungen für Medien soll es nur über die Bildungsdirektion und erst nach Rücksprache mit der Sicherheitsbehörde geben. Danach soll der Vorfall dokumentiert und nachbereitet werden, so die Checkliste.
Zusammenfassung
- Bei einem Amoklauf in Graz kamen am Dienstag mindestens zehn Menschen ums Leben.
- Wie gut sind die Schulen in Österreich auf solche Extremsituationen vorbereitet?
- Und wie verhält man sich in so einem Fall?
- Die Bildungsdirektion Steiermark hat eine Checkliste zusammengestellt.