49-Jähriger stirbt bei Querdenker-Demo in Berlin

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Tausende Demonstranten gingen am Sonntag gegen Corona-Maßnahmen in Berlin auf die Straßen. Mittendrin kollabierte ein Mann, der wenig später im Spital verstarb.

Bei der nicht  genehmigten Demonstration in Berlin-Charlottenburg kam es am Sonntag zu Ausschreitungen. Die Polizei hielt Demonstranten auf und stellte ihre Identität fest. Auch ein 49-Jähriger, der von den Beamten ebenfalls nach seinen Daten befragt wurde. Er klagte laut "ntv" bei einem Polizisten über ein Kribbeln in Arm und Brust und brach dann zusammen.

Sofort seien Erstmaßnahmen getroffen und die Rettung gerufen worden. Der 49-Jährige wurde erstversorgt und ins Spital gebracht. Dort verstarb der Demonstrant.

Man habe ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. In Fällen wie dem vorliegenden sei das Vorschrift.  

AFP

Rund 5.000 Personen sollen am Sonntag bei Querdenker-Demos in Berlin unterwegs gewesen sein. 

Knapp 600 Festnahmen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte mehrere geplante Demonstrationen aus dem Kreis der "Querdenken"-Bewegung verboten. Trotzdem marschierten Tausende auf den Straßen. Immer wieder kam es zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten. Fast 600 Personen wurden festgenommen. 

Die Polizei hatte angekündigt, dass sie in der Stadt mit bis zu 2.250 Kräften im Einsatz sein werde. Am Sonntag twitterte sie, die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld bestraft werden könne. 

ribbon Zusammenfassung
  • Bei der nicht  genehmigten Demonstration in Berlin-Charlottenburg kam es am Sonntag zu Ausschreitungen. Die Polizei hielt Demonstranten auf und stellte ihre Identität fest.
  • Auch ein 49-Jähriger, der von den Beamten ebenfalls nach seinen Daten befragt wurde.
  • Er klagte laut "ntv" bei einem Polizisten über ein Kribbeln in Arm und Brust und brach dann zusammen.
  • Sofort seien Erstmaßnahmen getroffen und die Rettung gerufen worden. Der 49-Jährige wurde erstversorgt und ins Spital gebracht.
  • Dort verstarb der Demonstrant.
  • Man habe ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. In Fällen wie dem vorliegenden sei das Vorschrift.