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42 Stiche auf Ex-Freundin: 15 Jahre Haft

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42 Mal soll ein 40-jähriger Familienvater auf seine Ex eingestochen haben. Deshalb stand er am Dienstag wegen versuchten Mordes vor Gericht. Dort sagte er, er habe sie nur "ein bisschen verletzen wollen". Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Versuchter Mord wurde am Dienstag am Wiener Landesgericht verhandelt. Der Beschuldigte: Ein 40-Jähriger, der laut Anklage 42 Mal auf seine Ex-Freundin eingestochen hat. 

Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus.

Der Familienvater, der zuvor den Tötungsvorsatz vehement bestritten hatte, nahm die Strafe nach Rücksprache mit Verteidiger Philipp Winkler an. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte einem Schwurgericht erklärte, er habe die 40 Jahre alte Frau "ein bisschen verletzen" wollen, da diese versucht hätte, seine Familie zu zerstören: "Ich hatte nie im Leben vor, sie zu töten."

Trank sich Mut an, drohte ihr am Telefon

Wie der Staatsanwalt ausführte, hatte sich der Gelegenheitsarbeiter am 27. Oktober 2023 in einem Park vor dem Wohnhaus der 40-Jährigen in Liesing auf die Lauer gelegt.

Während er wartete, habe er sich Mut angetrunken, um das, was er der Ex-Freundin am Vormittag telefonisch angekündigt hatte ("Du wirst deinen Geburtstag am 5. November nicht erleben! Dein Bruder wird Blumen auf dein Grab legen") umzusetzen, schilderte der Anklagevertreter.

Als die Frau gegen 20.30 Uhr von der Arbeit heimkam, folgte er ihr und ging dann im Innenhof von hinten auf sie los.

Klinge brach ab, er machte mit dem Schraubenzieher weiter

Mit dem Messer stach er ihr laut Anklage zwölfmal in Hals, Nacken, Gesicht und Rücken, wobei die Klinge abbrach, mit dem Schraubenzieher 30 weitere Male. Die Frau wehrte sich heftig, zwischenzeitlich gelang es ihr sogar, sich loszureißen und nach draußen Richtung Gehsteig zu laufen. Der Mann holte sie jedoch ein, zog sie zurück in den Innenhof und attackierte sie dann erneut.

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Der Sohn der Frau hörte aus der Wohnung ihre Hilferufe und eilte herbei, auch Tatzeugen rückten an, so dass der Angreifer die Flucht ergriff, von der alarmierten Polizei aber unweit vom Tatort festgenommen werden konnte.

"Jetzt ist mein Kopf kaputt"

"Er hat nicht aufgehört", berichtete das Opfer nun in der Zeugenbefragung. Zwei Tage sei sie im Spital behandelt worden: "Dann wollte ich nach Hause." Auf die Frage, wie es ihr jetzt gehe, erwiderte sie, sie habe sich lange Zeit nicht mehr alleine aus der Wohnung getraut und schlafe schlecht. Vor kurzem habe sie der Angeklagte aus dem Gefängnis angerufen: "Jetzt ist mein Kopf kaputt."

Kennengelernt hatte sie den Angeklagten Ende 2021 über Facebook. Sie wusste, dass er verheiratet war, hätte sich dessen ungeachtet in ihn verliebt. Er habe ihr auch immer wieder in Aussicht gestellt, er werde seine Frau verlassen. Das sei nie passiert.

Schließlich habe sie die Beziehung beendet, was er nicht akzeptiert habe. Immer wieder habe er mit ihr reden wollen: "Ich habe ihm gesagt, dass es nichts zu reden gibt. Da ist er aggressiv geworden."

"Sie wollte meine Familie zerstören"

Aus Sicht des Angeklagten verlief seine außereheliche Beziehung, von der seine Ehefrau zunächst nichts wusste, einige Zeit harmonisch. Nach einigen Monaten hätte man dann aber zu streiten begonnen.

Seine Freundin sei "eifersüchtig" geworden, behauptete der Angeklagte, und habe schließlich Kontakt zu seiner Frau aufgenommen und dieser Fotos geschickt. "Ich habe mit 40 Jahren endlich einen Sohn bekommen. Das Vermögen meines Lebens. Sie wollte meine Familie zerstören."

Drohungen per Chat

Vor dem Messerangriff soll der Angeklagte die gleich alte Ex-Freundin mehrfach bedroht haben. "Wenn ich dich mit meinen Händen unter die Erde gebracht habe, werde ich erleichtert sein", verlas die Vorsitzende Richterin eine Textnachricht, die er der Frau zukommen hatte lassen.

Dazu bemerkte der 40-Jährige, er habe das womöglich geschrieben: "Kann sein, dass ich betrunken war." Zur Tat selbst behauptete er, er habe "auf die Arme gezielt, dass ich nicht die Organe treffe. Es kann sein, dass ich sie woanders getroffen habe, weil ich nicht klar denken konnte".

"Er wollte ihr einen Denkzettel verpassen", meinte Verteidiger Philipp Winkler. "Ich bin 40 Jahre alt. Wenn ich jemanden umbringen will, würde ich das auch mit einem Stein schaffen", ergänzte der Angeklagte, um deutlich zu machen, dass er keine Tötungsabsicht gehabt hätte. Mit der Urteilsverkündung dürfte nach 16.00 Uhr zu rechnen sein.

Sind Sie Opfer von Gewalt oder kennen Sie jemanden? Hier finden Sie Hilfe:

Frauen-Helpline: 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Männerberatung Wien: 01/603 28 28
Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf: 133

Notrufnummern bei häuslicher Gewalt

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ribbon Zusammenfassung
  • 42 Mal soll ein 40-jähriger Familienvater auf seine Ex eingestochen haben. Deshalb stand er am Dienstag wegen versuchten Mordes vor Gericht.
  • Dort sagte er, er habe sie nur "ein bisschen verletzen wollen".
  • Mit dem Messer stach er ihr laut Anklage zwölfmal in Hals, Nacken, Gesicht und Rücken, wobei die Klinge abbrach, mit dem Schraubenzieher 30 weitere Male.
  • Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.