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29-jähriger Kärntner wegen Krypto-Betrügereien verurteilt

Heute, 14:26 · Lesedauer 3 min

Ein 29-jähriger Kärntner ist am Freitag in einem Kryptowährungs-Betrugsprozess am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat verurteilte ihn wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Veruntreuung zu 30 Monaten Haft, 20 davon bedingt. Er soll Bitcoin-Investoren um ihr Vermögen gebracht haben. Ein früherer 63-jähriger Geschäftspartner, dem versuchter schwerer Betrug vorgeworfen worden war, wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es gab laut Anklage rund 20 Opfer, der Gesamtschaden belief sich beim 29-Jährigen auf gut eine halbe Million Euro. Der Großteil der Taten wurde in den Jahren 2019 und 2020 im Raum Wien/Niederösterreich gesetzt. Weil das erste angeklagte Faktum in Kärnten passiert war, musste das Verfahren in Klagenfurt geführt werden. Dem 29-Jährigen wurde vorgeworfen, als Krypto-Experte aufgetreten zu sein. Ihm wurden Bitcoin zur Verwahrung oder zum Trading seitens seiner Kunden überlassen.

Im Sinn hatte der Angeklagte von Anfang an persönliche Bereicherung, hatte Staatsanwältin Sarah Offner zu Prozessbeginn gesagt. Die Schuld sei im Beweisverfahren "eindeutig bewiesen worden", erklärte sie im Schlussplädoyer. Die Anklägerin verwies auf eindeutige Ergebnisse von Blockchain-Analysen und Zeugenaussagen. Es gebe Zweifel, dass überhaupt Trading stattfand, eher handle es sich nur um Transaktionen zur Verschleierung. Werte seien unter anderem in Richtung Gewinnspielportale geflossen oder ausgezahlt worden.

Beide Verteidiger hatten Freisprüche beantragt. Die Verteidigerin des 29-Jährigen, Christine Lanschützer, rekapitulierte das Beweisverfahren im Detail, um Zweifel an der Schuld ihres Mandanten zu begründen. Es seien Anlagen mit hohem Risiko gewesen, Haftungsausschluss sei vertraglich vereinbart gewesen. Der zweite Verteidiger verwies auf mögliche Absprachen zwischen dem Hauptangeklagten und dem angeblichen Betrugsopfer seines Mandanten.

In der ausführlichen Urteilsbegründung - während der der 29-Jährige nur auf sein Handy schaute - sagte Richterin Michaela Sanin, dass sich viele Aussagen des Angeklagten als Lügen herausgestellt hatten. Wäre nicht der gesamte Prozess durch einen IT-Experten des Landeskriminalamts begleitet worden, der Aussagen laufend bewertete, hätte der "sehr krypto-affine" Angeklagte das Gericht "an der Nase herumgeführt". "Letztlich ist alles wie ein Kartenhaus zusammengefallen", resümierte die Richterin und verwies auf die Blockchain-Analysen, die Zahlungsflüsse belegten. Sanin: "Betrugsprozesse führe ich seit drei Jahrzehnten, aber es wird immer komplizierter." Gegen den bisher unbescholtenen 29-Jährigen gibt es weitere Ermittlungen, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geführt werden. Verteidigerin und Staatsanwältin gaben zum Urteil keine Erklärung ab.

Beweismittel unter KI-Verdacht

Ganz abgearbeitet sind die Vorwürfe der Anklageschrift gegen den 29-jährigen Hauptangeklagten noch nicht. Ein kleines Faktum - es geht um einen Bitcoin einer Kundin - wurde ausgeschieden und muss weiter verhandelt werden. Der Angeklagte hatte kurz vor den Schlussplädoyers noch einen Telefonmitschnitt vorgelegt, in dem die Frau ihn dazu auffordert, ihr 10.000 Euro mitzubringen - offenbar aus dem Verkauf dieses Bitcoins. Die zugeschaltete Zeugin bestritt dies, sie habe keinen Bedarf an Geld gehabt, so ein Gespräch habe nie stattgefunden. Der IT-Kriminalbeamte, der den Prozess begleitet hatte, erklärte, es sei unmöglich festzustellen, ob der Mitschnitt, für den keine Metadaten vorhanden waren, authentisch oder mittels Künstlicher Intelligenz erschaffen worden sei. Richterin Michaela Sanin entschied, dieser Frage separat nachzugehen.

Zusammenfassung
  • Ein 29-jähriger Kärntner wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Veruntreuung im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu 30 Monaten Haft, davon 20 Monate bedingt, verurteilt.
  • Der Gesamtschaden beträgt rund 500.000 Euro und betrifft etwa 20 Bitcoin-Investoren, wobei die meisten Taten in den Jahren 2019 und 2020 im Raum Wien und Niederösterreich begangen wurden.
  • Ein 63-jähriger Mitangeklagter wurde freigesprochen, während gegen den Hauptangeklagten weitere Ermittlungen laufen und ein Beweismittel unter Verdacht steht, mittels Künstlicher Intelligenz manipuliert worden zu sein.