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14 Anklagen wegen Waffenübung in Vorchdorf

05. Feb. 2026 · Lesedauer 2 min

Die Staatsanwaltschaft Wels hat nach einer Waffenübung in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) gegen 14 Teilnehmer Strafantrag wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingebracht, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels einen Bericht auf "nachrichten.at" am Donnerstag. Ein Bundesheeroffizier wird als Bestimmungstäter geführt. Insgesamt waren gegen 23 Beschuldigte Ermittlungen eingeleitet worden, gegen neun Personen wurden diese im Jänner eingestellt.

Den 14 Personen wird das unbefugte Führen einer Schusswaffe vorgeworfen, der Bundesheeroffizier habe zur Waffenübung aufgerufen und gilt daher laut Staatsanwaltschaft als Bestimmungstäter. Am 5. März stehen sie alle in Wels vor Gericht, ihnen drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Eine Gruppe aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten hatte am 11. Oktober 2025 auf einem Bauernhof Zielübungen durchgeführt. Ein Zeuge hatte über Notruf Alarm geschlagen. Als mehrere Streifen, das Einsatzkommando Cobra und die Schnelle Interventionsgruppe anrückten, flüchteten zahlreiche Bewaffnete ins Haus. Rund 50 halbautomatische Waffen, teilweise zerlegt und versteckt, wurden laut Ermittlungsbehörden gefunden. Auch das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung war vor Ort, Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung hatten "keine Ergebnisse" gebracht.

Gegen den teilnehmenden Bundesheeroffizier war auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt worden, in dem Punkt wurden die Ermittlungen eingestellt.

Zusammenfassung
  • Gegen 14 Teilnehmer einer Waffenübung in Vorchdorf wurden von der Staatsanwaltschaft Wels Anklagen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben, darunter ein Bundesheeroffizier als Bestimmungstäter.
  • Die Gruppe aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten führte am 11. Oktober 2025 auf einem Bauernhof Zielübungen durch, wobei rund 50 halbautomatische Waffen gefunden wurden.
  • Der Prozess findet am 5. März statt, den Angeklagten drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, Ermittlungen zu Extremismus oder Staatsverweigerung blieben ohne Ergebnis.