Arbeitsrechtsexperte: OGH muss entscheiden, ob Impfung bei Einstellung verlangt werden darf

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PULS 24 Anchorwoman Bianca Ambros spricht mit Rechtsanwalt Herwig Wünsch, Experte für Arbeitsrecht. Es sei grundsätzlich möglich, das Arbeitslosengeld zu sperren, wenn man sich nicht impfen lassen will und deshalb einen Job ablehnt, so Wünsch. Es müsse immer die Zumutbarkeit gegeben sein. Anders sei die Lage, wenn man bereits angestellt sei. Den Arbeitgeber gehen gesundheitliche Dinge nichts an, Fragen danach sind nicht zulässig. Ob bei der Einstellung verlangt werden dürfe, dass man sich impfen lässt, wird der OGH entscheiden müssen. Es gibt noch keine Judikatur dazu.