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Umsatzersatz des Bundes nun auch für Privatzimmer-Vermieter

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"Urlaub am Bauernhof"-Betriebe, Buschenschanken und Heurige sind nun ebenfalls anspruchsberechtigt für den 80-prozentigen Umsatzersatz für den Monat November. Die Anträge können ab Mittwoch nächster Woche eingereicht werden.

Bisher haben Gastronomie-, Tourismus- und Freizeitbetriebe, die wegen Corona behördlich geschlossen wurden, den Umsatzersatz aus öffentlichen Mitteln beantragen können. Jetzt wird dieser auch auf Privatzimmer-Vermieter ausgeweitet. Das hat das Tourismusministerium unter Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag angekündigt. Die Anträge könnten ab Mittwoch (18. November 2020) über die AMA gestellt werden. Auch "Urlaub am Bauernhof-Betriebe", Buschenschanken und Heurige sind nun anspruchsberechtigt.

Für Private mit maximal zehn Betten

Den 80-prozentige Umsatzersatz für den Monat November sollen Privatzimmervermieter bekommen, die im eigenen Haushalt private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung (GewO 1994) unterliegen. Über Airbnb vermietete Zimmer oder Wohnungen seien in der Regel nicht im eigenen Haushalt, hieß es dazu auf Anfrage der APA. Laut Ministerium gibt es in ganz Österreich rund 38.000 Privatzimmer-Vermieter, davon seien rund 30.000 anspruchsberechtigt.

Einen Umsatzersatz sollen auch bis zu 8.500 land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten, die "Urlaub am Bauernhof" anbieten, sowie bis zu 3.500 Heurige und Buschenschank-Betriebe. Den Umsatzersatz soll es zunächst für November geben, Berechnungsbasis ist der gleiche Vorjahreszeitraum.

"Die Antragstellung und Abwicklung wird über die AMA erfolgen, die für diese Betriebe auch schon die Unterstützungen aus dem Härtefallfonds erfolgreich abgewickelt hat", erklärte Köstinger laut Mitteilung. "Wir helfen den Betrieben mit dieser Ausweitung, dass sie bestmöglich durch den Lockdown und die anhaltende Coronakrise kommen." Die Inanspruchnahme eines Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds.

ribbon Zusammenfassung
  • Bisher haben Gastronomie-, Tourismus- und Freizeitbetriebe, die wegen Corona behördlich geschlossen wurden den Umsatzersatz aus öffentlichen Mitteln beantragen können. 
  • Jetzt wird dieser auch auf Privatzimmer-Vermieter ausgeweitet. Das hat das Tourismusministerium unter Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag angekündigt.
  • Die Anträge könnten ab Mittwoch (18. November 2020) über die AMA gestellt werden.

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