APA/BARBARA GINDL

Schadenersatz für MAXenergy-Kund:innen - Unternehmen beruft

Rund um den Strom- und Gasanbieter MAXenergy, der im Herbst 2021 trotz einer Preisgarantie von 18 Monaten zahlreiche Kund:innen nach 12 Monaten Mindestvertragsdauer gekündigt hat, gibt es ein erstes Grundsatzurteil in 25 verbundenen Fällen, berichtete der Verbraucherschutzverein (VSV) am Mittwoch.

Demnach sei MAXenergy laut Bezirksgericht Dornbirn zu Schadenersatz verpflichtet. Die Höhe sei noch nicht klar, so der VSV. MAXenergy wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Deswegen durften die Kunden laut Bezirksgericht Dornbirn die vertraglichen Vereinbarungen so verstehen, dass MAXenergy infolge der Preisgarantie von 18 Monaten auf ein Kündigungsrecht bereits nach 12 Monaten verzichtet hat. Weil MAXenergy diese Regelung nicht einhielt, sei MAXenergy nunmehr den Kunden zu Schadenersatz verpflichtet. Darüber wird aber erst in einem fortgesetzten Verfahren der Höhe nach entschieden.

VSV will weiterkämpfen 

"Wir werden auch in anderen Fällen von vorzeitigen Kündigungen (unter Verletzung von Preisgarantien) durch Energielieferanten den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Seite stehen", kündigte VSV-Obmann Peter Kolba an. "Ich erwarte nun eine Berufung durch MAXenergy an das Landesgericht Feldkirch und hoffe, dass dieses die überzeugende Rechtsansicht des Erstrichters rasch bestätigen wird," erwartete Rechtsanwalt Maximilian Maier, der die Betroffenen und Mitglieder des VSV vor Gericht vertritt.

Die Höhe der jeweiligen Schadenersatzansprüche errechnet sich laut VSV auf Basis des realen Verbrauches der letzten sechs Monate als Differenz zwischen dem Preis von MAXenergy und dem des neuen - in der Regel teureren - Versorgers.

Unternehmen sieht sich im Recht

MAXenergy ist unterdessen der Ansicht, dass ihr Vorgehen rechtens war. Man habe "entsprechend der vertraglichen Rahmenbedingungen und somit rechtskonform gehandelt", teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Die Entscheidung des Bezirksgerichts Dornbirn könne der Energieversorger nicht nachvollziehen und werde deshalb in Berufung gehen.

ribbon Zusammenfassung
  • Rund um den Strom- und Gasanbieter MAXenergy, der im Herbst 2021 trotz einer Preisgarantie von 18 Monaten zahlreiche Kunden nach 12 Monaten Mindestvertragsdauer gekündigt hat, gibt es ein erstes Grundsatzurteil in 25 verbundenen Fällen.
  • Demnach sei MAXenergy laut Bezirksgericht Dornbirn zu Schadenersatz verpflichtet.
  • Die Höhe sei noch nicht klar, so der VSV. MAXenergy wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen.