Pensionsreform
Was ist die Korridorpension und was ändert sich jetzt?
Im heimischen Pensionssystem soll es in den kommenden Jahren einige Änderungen geben. Neuerungen bei der Korridorpension und der sogenannten Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung sind bereits in Begutachtung.
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An einer Teilpension als erweiterte Form der Altersteilzeit wird noch gefeilt, diese soll 2026 kommen.
Was ist die Korridorpension überhaupt?
Der "Pensionskorridor" ermöglichte schon bisher einen selbstbestimmten Antritt der Pension zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr. Bei einem Pensionsantritt vor dem 62. Lebensjahr gibt es Abschläge, danach Zuschläge.
Arbeitnehmer:innen mit langer Versicherungsdauer können mit der Korridorpension früher, also vor ihrem eigentlichen Regelpensionsalter, in den Ruhestand gehen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Korridorpension?
Wer vor der Alterspension eine Korridorpension antreten will, musste bisher
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das 62. Lebensjahr beendet haben.
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genug Versicherungsmonate erworben haben (480 Monate, also 40 Jahre).
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der Antrag muss spätestens bis Ende des letzten Monats vor Pensionsantritt eingebracht werden.
Am Stichtag darf außerdem weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bestehen.
Die Korridorpension gilt grundsätzlich für Männer und Frauen - für Arbeitnehmerinnen kam diese Form der Pension allerdings schon bisher erst ab dem Jahr 2028 in Betracht. Erst ab dem Jahr 2028 liegt das Pensionsalter für die reguläre Alterspension für Frauen über dem 62. Lebensjahr.
Video zur Pensionsreform: Was sich ab 2026 ändern soll
Was ändert sich bei der Korridorpension?
Ab dem 1. Jänner 2026 wird das frühestmögliche Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre und die notwendigen Versicherungsjahre von 40 auf 42 angehoben. Das Antrittsalter soll in Quartalsschritten so lange um zwei Monate steigen, bis das Ziel erreicht ist.
Die Einsparungen dadurch sollen ab 2029 eine Milliarde Euro im Jahr betragen.
Video zu Pensionen: Länger leben, länger arbeiten?
Kann man mit 40 Versicherungsjahren in Pension gehen?
Für viele stellt sich die Frage, ob sie mit 40 Versicherungsjahren bereits in Pension gehen können. Tatsächlich war eine Korridorpension bisher mit mindestens 40 Versicherungsjahren möglich.
Die notwendigen Versicherungsjahre werden ab 2026 allerdings schrittweise von 40 auf 42 angehoben (siehe oben).
Wem das alles zu kompliziert ist, für den bietet unter anderem die Arbeiterkammer Unterstützung in Form eines Pensionsrechners an. Er hilft angehenden Pensionist:innen, ihre Pensionshöhe abzuschätzen.
Wie hoch sind die Abschläge bei der Korridorpension?
Geht ein Arbeitnehmer vor dem Regelpensionsalter in Pension, gibt es Abschläge in der Höhe von 5,1 Prozent pro Jahr (0,425 Prozent pro Monat). Unterm Strich gibt es also weniger Pension.
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Geht man erst nach dem Regelpensionsalter in den Ruhestand, erhält man Zuschläge und die Pension fällt höher aus. Die Zuschläge betragen 5,1 Prozent pro Jahr eines späteren Pensionsantritts, maximal sind es 15,3 Prozent für drei Jahre.
Was ist besser, Korridorpension oder Altersteilzeit?
Bei der Korridorpension gibt es Abschläge. Wer etwa mit 62 Jahren in Pension geht, verzichtet auf über 15 Prozent der Bruttopension.
Wer hingegen in Altersteilzeit - beziehungsweise künftig in Teilpension - weiterarbeitet, hat diese Abschläge nicht und somit am Schluss eine höhere Pension. Als Arbeitnehmer:in ist man in diesem Modell allerdings, wie der Name schon sagt, weiter teilweise beschäftigt - und zwar im Ausmaß von 40 bis 60 Prozent im Vergleich zur Arbeitszeit davor.
Anlaufstellen bei offenen Fragen
Bei Fragen zur Korridorpension bieten unter anderen
zusätzliche Informationen.
Zusammenfassung
- Ab dem 1. Januar 2026 wird das Antrittsalter für die Korridorpension in Österreich schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben.
- Die erforderlichen Versicherungsjahre steigen von 40 auf 42 Jahre.
- Doch was ist die Korridorpension überhaupt?
- PULS 24 hat alle Antworten rund um das Thema Pension.