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Hygiene Austria verweigert Masken-Rücknahme

Im Skandal um die Umetikettierung von chinesischen FFP2-Masken bei der Hygiene Austria haben laut einem Bericht des ORF-Konsumentenmagazins "help" Palmers und Hygiene Austria die Rücknahme von Masken verweigert.

 Eine Kundin habe laut "help" für ihren kranken Sohn um mehr als 500 Euro Hygiene Austria-Masken bei Palmers-Filialen gekauft. Als sie die Masken bei Palmers zurückgeben wollte, sei dies abgelehnt worden. Laut einer AK-Expertin müsste das Unternehmen aber das Geld zurückerstatten.

"30 Tage Umtauschrecht" gilt hier nicht 

In der Palmers-Filiale sei die Rücknahme der Masken mit Verweis auf das bereits abgelaufene 30-tägige Umtauschrecht abgelehnt worden. Mit dem Umtauschrecht habe das aber gar nichts zu tun, erklärt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Wien, im ORF-Konsumentenmagazin im Ö1-Radio, "help", am Samstag. Konsumenten haben Recht auf Gewährleistung: Sie regelt die Haftung des Händlers für etwaige Produktmängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren.

Recht auf Austausch oder Geld zurück

"Wir sehen hier, dass da Gewährleistungsansprüche bestehen, weil die Herkunftskennzeichnung "made in Austria" eine wesentliche Produkteigenschaft ist, weil genau das wollte die Konsumentin auch, das war ihr wichtig. Und wenn diese wesentliche Produkteigenschaft nicht erfüllt ist, liegt ein Mangel vor und da hat man dann eben die Rechte - in diesem Fall im Wesentlichen zuerst einmal einen Austausch, also Recht auf Austausch, wenn das nicht möglich ist, Rückabwicklung des Vertrages, also Geld zurück", sagte Zgubic.

Geld zurück - auch bei gebrauchten Masken

Dies gelte auch für Kunden, die direkt über den Hygiene-Austria-Webshop gekauft haben. Auch sie haben laut Konsumentenschützern das Recht, ihr Geld zurückzubekommen, egal wie lange der Kauf zurückliegt. Um die Gewährleistung geltend zu machen, wird die Rechnung benötigt. Ob die Masken noch original verpackt sind, oder ob sie verwendet wurden, spiele keine Rolle, so Arbeiterkammer-Juristin Zgubic. Im Rahmen einer Sammelintervention will die Arbeiterkammer nun bei Palmers und Hygiene Austria eine Lösung für die Kunden erwirken. Wenn diese erfolglos bleibe, werde man den Weg zu Gericht gehen.

 Hygiene Austria ist ein Joint Venture von Lenzing und Palmers, Lenzing hat seine Manager im Zuge des Skandals aus der Geschäftsführung zurückgezogen.

Nach Durchsuchungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf Verdacht der organisierten Schwarzarbeit sowie schweren gewerbsmäßigen Betrugs hatte Hygiene Austria eingeräumt, einen Teil seiner FFP2-Masken in China zugekauft zu haben. Die Vorwürfe Schwarzarbeit und Betrug wies man aber zurück. Die chinesischen Masken sollen von einer Schweizer und einer ungarischen Firma EU-zertifiziert, bei Hygiene Austria umetikettiert und mit dem Vermerk "Made in Austria" verkauft worden sein.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Skandal um die Umetikettierung von chinesischen FFP2-Masken bei der Hygiene Austria haben laut einem Bericht des ORF-Konsumentenmagazins "help" Palmers und Hygiene Austria die Rücknahme von Masken verweigert.
  •  Eine Kundin habe laut "help" für ihren kranken Sohn um mehr als 500 Euro Hygiene Austria-Masken bei Palmers-Filialen gekauft. Als sie die Masken bei Palmers zurückgeben wollte, sei dies abgelehnt worden.
  • In der Palmers-Filiale sei die Rücknahme der Masken mit Verweis auf das bereits abgelaufene 30-tägige Umtauschrecht abgelehnt worden. Mit dem Umtauschrecht habe das aber gar nichts zu tun. Konsumenten haben Recht auf Gewährleistung.
  • "Wir sehen hier, dass da Gewährleistungsansprüche bestehen, weil die Herkunftskennzeichnung "made in Austria" eine wesentliche Produkteigenschaft ist, weil genau das wollte die Konsumentin auch, das war ihr wichtig."
  • Dies gelte auch für Kunden, die direkt über den Hygiene-Austria-Webshop gekauft haben. Auch sie haben laut Konsumentenschützern das Recht, ihr Geld zurückzubekommen, egal wie lange der Kauf zurückliegt.
  • Um die Gewährleistung geltend zu machen, wird die Rechnung benötigt. Ob die Masken noch original verpackt sind, oder ob sie verwendet wurden, spiele keine Rolle, so Arbeiterkammer-Juristin Zgubic.