APA/ROBERT JAEGER

FMA sperrt "AutoBank" zu

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Die Wiener "AutoBank" muss ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Die Finanzmarktaufsicht hat nun der Bank die Fortführung des Betriebs untersagt.

 

Die schon länger mit Finanzierungsproblemen kämpfende Wiener "AutoBank" muss mit sofortiger Wirkung ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Die Fortführung ist ihr am Freitag von der Finanzmarktaufsicht (FMA) per Bescheid untersagt worden, teilte die Behörde am Abend mit. Die Spareinlagen sind fast zur Gänze durch die Einlagensicherung abgedeckt. Grund für die behördliche Maßnahme war das Unterschreiten bestimmter Eigenkapital-Grenzen.

Keine Überweisungen mehr möglich

Die Wirtschaftsprüferin Dorotea-E. Rebmann, die schon bisher durch einen FMA-Bescheid von August 2020 als vorläufige Verwalterin eingesetzt war, ist nun zur Regierungskommissärin der AutoBank bestellt worden. Demzufolge muss der Vorstand sich von Rebmann künftig alles genehmigen lassen, bisher war sie dem Vorstand lediglich beigestellt.

Aus der Untersagung des Geschäftsbetriebs resultiert eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen. Es sind keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen mehr möglich - damit wurde der Einlagensicherungsfall ausgelöst.

ribbon Zusammenfassung
  • Die schon länger mit Finanzierungsproblemen kämpfende Wiener "AutoBank" muss mit sofortiger Wirkung ihren Geschäftsbetrieb einstellen.
  • Die Fortführung ist ihr am Freitag von der Finanzmarktaufsicht (FMA) per Bescheid untersagt worden, teilte die Behörde am Abend mit.
  • Die Spareinlagen sind fast zur Gänze durch die Einlagensicherung abgedeckt. Grund für die behördliche Maßnahme war das Unterschreiten bestimmter Eigenkapital-Grenzen.
  • Die Wirtschaftsprüferin Dorotea-E. Rebmann, die schon bisher durch einen FMA-Bescheid von August 2020 als vorläufige Verwalterin eingesetzt war, ist nun zur Regierungskommissärin der AutoBank bestellt worden.
  • Demzufolge muss der Vorstand sich von Rebmann künftig alles genehmigen lassen, bisher war sie dem Vorstand lediglich beigestellt.
  • Aus der Untersagung des Geschäftsbetriebs resultiert eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen. Es sind keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen mehr möglich - damit wurde der Einlagensicherungsfall ausgelöst.

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