EU-Einigung zu Pauschalreisen soll Rechte Reisender stärken
Welche Gründe dabei als höhere Gewalt verstanden würden, sei vom Einzelfall abhängig, heißt es in einer Mitteilung. Sagt der Veranstalter eine Pauschalreise ab, ist er der Einigung zufolge verpflichtet, seinen Kunden das Geld innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Zwar können auch Gutscheine als Entschädigung angeboten werden, allerdings können Reisende diese Option ablehnen. Laut Mitteilung müssen die Gutscheine mindestens den Wert der sonst fälligen Erstattung haben.
Reisende sollen zukünftig zudem Anspruch auf mehr Informationen zu ihrer Pauschalreise haben. Dazu gehören Angaben zu den verfügbaren Zahlungsmethoden, relevanten Pass- und Visabestimmungen, Stornierungsgebühren sowie Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Die EU-Kommission hatte Ende 2023 Vorschläge für eine Anpassung der Regeln gemacht. Die nun erzielte Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden. Nach Inkrafttreten sollen die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit haben, die EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.
Zusammenfassung
- Reisende in der EU sollen künftig Pauschalreisen aus außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen kostenlos stornieren können, wobei die Definition von höherer Gewalt vom Einzelfall abhängt.
- Wird eine Pauschalreise vom Veranstalter abgesagt, muss das Geld innerhalb von 14 Tagen erstattet werden, wobei Gutscheine als Alternative angeboten werden dürfen, die aber abgelehnt werden können und mindestens den Wert der Erstattung haben müssen.
- Nach Inkrafttreten der neuen Regelung haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen; die Einigung muss zuvor noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden.
