APA/EXPA/JOHANN GRODER

"Psychische Belastung"

Mit diesen Argumenten kämpft René Benko um seine Enthaftung

Heute, 08:29 · Lesedauer 2 min

Seit über elf Monaten sitzt Signa-Gründer René Benko in U-Haft. Dort dürfte es ihm nicht gefallen: In der Vergangenheit beantragte er bereits mehrere Male eine Enthaftung - jedoch ohne Erfolg. Einem Medienbericht zufolge argumentiert der Signa-Gründer erneut für eine Enthaftung.

Der gefallene Signa-Gründer René Benko ist bisher zweimal nicht rechtskräftig verurteilt worden. Im ersten Prozess wegen betrügerischer Krida bekam er zwei Jahre Haft.

Am 10. Dezember ist Benko am Landesgericht Innsbruck im zweiten Prozess wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.  

Nun Benko soll in dieser Woche seinen elften Antrag auf Entlassung gestellt haben, wie der "Kurier" am Mittwoch berichtet. Anfang nächster Woche soll der 16 Seiten dicke Enthaftungsantrag am Landesgericht Wien zur Haftprüfungsverhandlung kommen. 

"Enorme psychische Belastung" für Benko

Dem Bericht zufolge soll der Signa-Gründer in seinem Antrag angeführt haben, sich bisher "vorbildhaft" in der U-Haft verhalten zu haben. Demnach soll es "zu keiner Zeit Anlass für Beschwerden" gegeben haben. 

Zudem arbeite er mit den Ermittlungsbehörden und trage zur Wahrheitsfindung bei: 400 Fragen sollen in 30 Einvernahmestunden benatwortet worden sein.

"Die U-Haft darf die Strafhaft nicht vorwegnehmen und muss verhältnismäßig sein. Das ist spätestens jetzt nicht mehr gewahrt, weil das letzte Faktum zu einer bedingten Strafe geführt hat", wird Benkos Strafverteidiger Norbert Wess vom "Kurier" zitiert.

Die Zeit im Gefängnis sei für den Signa-Gründer eine "enorme psychische Belastung" - besonders wegen der Trennung von seiner Familie und seinen Kindern.

Tatbegehungsgefahr?

In den bisher durchgeführten Haftprüfungsverhandlungen wurde als Haftgrund Tatbegehungsgefahr angenommen. Doch das soll Benko bestritten haben.

"Keinesfalls würde René Benko in Freiheit belassen ein strafbares Verhalten setzen bzw. durch ein zukünftiges Handeln eine neuerliche Untersuchungshaft riskieren", zitiert "Kurier" aus dem Antrag. Die von der WKStA vorgebrachte "Argumentation" sei bloß eine Behauptung. 

Eine Tatbegehungsgefahr sei damit "nicht einmal im Ansatz" gerechtfertigt.

Video: Benko-Prozess: Luxusuhren und geheime Tresore

Zusammenfassung
  • Seit über zehn Monaten sitzt Signa-Gründer René Benko in U-Haft. Dort dürfte es ihm nicht gefallen: In der Vergangenheit beantragte er bereits mehrere Male eine Enthaftung - jedoch ohne Erfolg.
  • Einem Medienbericht zufolge argumentiert der Signa-Gründer erneut für eine Enthaftung.