APA/APA (AFP)/OZAN KOSE
FIFA modifiziert Abstellungspflicht für Nationalspieler
Clubs müssen ihre Spieler nicht abstellen, wenn am Ort des Vereins oder am Ort des Länderspiels eine zwingende Quarantäne von fünf Tagen oder eine Reisebeschränkung zu einem dieser Orte besteht. Abstellungspflicht besteht hingegen, wenn die Behörden den Mannschaften eine "spezifische Ausnahmebewilligung" erteilt haben. Die Regelung gilt vorerst bis Jahresende und damit für die Länderspielfenster im Oktober und November.