APA/APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

WKStA gegen Einschränkungen bei Handy-Auswertung

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lehnt die von der Rechtsanwaltskammer geforderten Einschränkungen der Sicherstellung und Auswertung von Handys oder Laptops strikt ab. "Unser Tatort ist regelmäßig das Handy", betonte WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda am Donnerstag in einem Pressegespräch. Die Auswertung von Chats oder Emails nur noch bei dringendem Tatverdacht zu erlauben würde die Aufdeckung von Korruption massiv erschweren.

Ohne Auswertung von Handys gäbe es die Korruptionsermittlungen in dem mit Abstand größten Verfahrenskomplex der WKStA - nämlich CASAG/Ibiza samt ÖVP-Inseratencausa - "schlicht nicht". Bei der Sicherstellung des Handys von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache habe es zwar einen "begründeten Tatverdacht, aber keinen dringenden" gegeben, lehnte Vrabl-Sanda die von den Rechtsanwälten geforderte (und von der ÖVP unterstützte) Einschränkung ab. Dem Argument, man müsse die Rechte Beschuldigter stärken, trat sie entgegen: Beschuldigte könnten sich in drei Instanzen gegen jeden Ermittlungsschritt wehren - und die Forderung der Rechtsanwaltskammer würde nicht Beschuldigtenrechte mehren, sondern "katastrophal" der WKStA eines der wichtigsten Werkzeuge wegnehmen. Auch für Hausdurchsuchungen oder Festnahmen sei kein "dringender" Tatverdacht nötig, nur für die Verhängung von U-Haft, merkte die WKStA-Chefin an.

Im Casag-Komplex gab es bisher zwei Festnahmen, rund 40 gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchungen samt Sicherstellungen und 30 weitere Sicherstellungsanordnungen, es wurden rund 30 Terabyte an Rohdaten sichergestellt. Bisher wurden zwei Kronzeugenanträge gestellt, berichtete Vrabl-Sanda ohne weitere Details (dabei dürfte es sich um die Meinungsforscherin Sabine Beinschab und Ex-Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid handeln, Anm.). Der Gesamtkomplex beinhalte ca. 140 Akten, allein der zentrale Akt bestehe aus etwa 6.130 Aktenstücken mit über 390.000 Seiten; schon das "Tagebuch" (die interne Dokumentation der Ermittlungsschritte) umfasse 11.000 Seiten - und es wurden bisher rund 150 Berichte an vorgesetzte Behörden verfasst.

Für die WKStA seien Sicherstellung und Auswertung elektronischer Daten heutzutage eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen - zumal es im Bereich der "Heimlichkeitsdelikte" in der Regel keine Zeugen und Dokumente gebe. Korruptives Verhalten werde nicht in Verträgen vereinbart, merkte Vrabl-Sanda an. Da mittlerweile alle Büros weitgehend digitalisiert sind und Entscheidungen meist im Weg elektronischer Kommunikation vorbereitet werden, würde diese, wenn es um Politiker oder politische Entscheidungsträger geht, aus Sicht der WKStA-Chefin "eigentlich veraktet gehören". Denn häufig würden da Entscheidungen vorbereitet oder getroffen, die Steuergeld betreffen - diese würden aber aktuell nicht dokumentiert, sondern vielmehr regelmäßig gelöscht werden.

Wichtig für die WKStA sind Kronzeugen - also "dass ein Insider spricht". Hier plädiert Vrabl-Sanda für eine Änderung: Sicherheit und Klarheit für Kronzeugen - auch mit Blick auf Rechtsfolgen in anderen (etwa Schadenersatz-)Verfahren - sollten ausgebaut werden. Insgesamt gab es seit Bestehen der WKStA rund 50, 2022 wurde in 30 Fällen von weiteren Ermittlungsschritten wegen Kronzeugenstatus abgesehen - was an einer Anhäufung in Kartellverfahren liegt.

Aus der von Vrabl-Sanda präsentierten Zweijahresbilanz geht hervor, dass die Zahl der Einstellungen weitaus größer ist als jene der Anklagen und somit auch Schuldsprüche. Kritik daran trat Vrabl-Sanda mit der Erläuterung entgegen, dass die WKStA von Gesetz wegen verpflichtet sei, jedem Verdacht einer strafbaren Handlung und jeder Anzeige nachzugehen. "Der Rechtsstaat ist kein Fußballspiel, wir spielen kein Match", sondern die WKStA erfülle einen rechtsstaatlichen Auftrag.

Oft würden Causen schon im Vorfeld erledigt, ohne Verfahren. Gibt es einen "zumindest vagen Verdacht", müsse zwingend ein Verfahren eingeleitet werden - und das sei dann "ganz der Anfang, weit weg von einem Schuldspruch". Ein Beschuldigtenstatus sei deshalb "keine Vorverurteilung" - und eine Einstellung eines Verfahrens auch kein Misserfolg. Vor allem dann nicht, wenn damit ein Sachverhalt aufgeklärt wurde oder Reformen (etwa die Strafbarkeit von Mandatskauf) angestoßen würden, unterstrich Vrabl-Sanda mehrfach die große Bedeutung der Aufklärung von Korruption oder Wirtschaftskriminalität für Rechtsstaat und Demokratie.

2022 wurden von der WKStA 42 Anklagen (gegen über 170 Beschuldigte) bei Gericht eingebracht, in 229 Fällen wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, zu 926 Beschuldigten erfolgten Einstellungen. In 47 Fällen gab es Schuldsprüche, in 45 Fällen (Teil)Freisprüche und mit 102 Beschuldigten wurde Diversion (Geldbuße etc.) vereinbart. In 30 Fällen kam der Kronzeugenstatus zur Anwendung.

Der Arbeitsaufwand war "enorm", betonte Vrabl-Sanda - auch wenn nunmehr erstmals in ihren etwas mehr als zehn Jahren an der Spitze der WKStA alle Planstellen besetzt sind. Aber die Arbeitskomplexität sei gestiegen. Und mit den Untersuchungsausschüssen sei "fast extremer" Aufwand - zur Bereitstellung verlangter Unterlagen - dazugekommen. Auf die "Sondersituation" von U-Ausschüssen parallel zu Ermittlungen führt Vrabl-Sanda auch die Chat-"Leaks" zurück. Die WKStA habe jedenfalls kein Interesse, dass Ermittlungsergebnisse vor einem Hauptverfahren in der Öffentlichkeit diskutiert würden, betonte sie einmal mehr.

In den vergangenen Jahren waren bei der WKStA regelmäßig zwischen 200 und 220 Verfahren anhängig, 60 davon sind derzeit Großverfahren - allen voran CASAG/Ibiza, das Commerzialbank-Verfahren und FFP2-Maskenbetrug sowie viele zu Suchtgift- oder Terrorismusdelikten. Bedeutsam - auch für Steuerzahler und Mitbewerber - waren auch zwei große Kartellverfahren, nämlich Straßenbau- und Tischlereikartell. Zuständig ist die WKStA auch für Verfahren zu Organisierter Schwarzarbeit - und da könnte man die WKStA entlasten und diese Zuständigkeit den allgemeinen Staatsanwaltschaften übertragen. Mittlerweile viel Arbeit macht der WKStA "Cybercrime", rund 20 Prozent der Großverfahren (etwa zum "Wolf of Sofia" oder "Minerva Trading Bot") betreffen diesen Bereich.

Auch über die Ermittlungsmaßnahmen zog Vrabl-Sanda Bilanz: 2022 gab es 384 Anordnungen auf Sicherstellung und 269 auf Bankauskünfte, 86 Abfragen aus dem Kontenregister, 472 Anordnungen auf Hausdurchsuchung und 201 Rechtshilfeanträge ans ausländische Behörden. Die durchschnittliche Erledigungsdauer bei der WKStA beträgt 203 Tage - aber das ist laut Vrabl-Sanda wenig aussagekräftig, weil in diese Statistik z.B. auch die Weiterleitung von Anzeigen an andere Staatsanwaltschaften (weil die WKStA nicht zuständig ist) eingerechnet wird.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lehnt die von der Rechtsanwaltskammer geforderten Einschränkungen der Sicherstellung und Auswertung von Handys oder Laptops strikt ab.
  • "Unser Tatort ist regelmäßig das Handy", betonte WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda am Donnerstag in einem Pressegespräch.
  • Die Auswertung von Chats oder Emails nur noch bei dringendem Tatverdacht zu erlauben würde die Aufdeckung von Korruption massiv erschweren.

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