VfGH-Sprecherin zur Impfpflicht: Prüfen jeden Antrag genau

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Mit dem Beschluss der Impfplicht ist die Debatte um das Gesetz noch nicht vorbei. Nun ist der Verfassungsgerichtshof am Zug. Die ersten Anträge dazu wurden bereits eingereicht. PULS 24 hat beim VfGH nachgefragt, wie der Weg zur Entscheidung aussieht.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) "prüft jeden Antrag so gründlich wie nötig und zügig wie möglich", sagt Cornelia Mayrbäurl, Sprecherin des VfGHs. Um sich an den Gerichtshof wenden zu können, gibt es zwei Möglichkeiten: Individualantrag und Beschwerde. "Grundsätzlich kann sich jede Person, die von einem Gesetz persönlich betroffen ist und der kein Weg über ein anderes Gericht offensteht, mit einem Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof wenden", erklärt Mayrbäurl im PULS 24 Interview.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, sich mit einer Beschwerde aus einem Verwaltungsstrafverfahren an den VfGH zu wenden. Dafür muss ein Gesetzesverstoß erfolgt sein. Da es zurzeit keine Strafen für Ungeimpfte gibt, kann nur die erste Variante genutzt werden, um das Impfpflichtgesetz prüfen zu lassen. Der VfGH rechnet bei der Impfpflicht mit grob 300 Individualanträgen und "einigen 1.000 Beschwerden".

Begründung notwendig

Zusätzlich benötigt der Antragsteller einen Anwalt, gegebenenfalls kann auch Verfahrenshilfe beantragt werden. Dann muss im Antrag begründet werden, "warum das Gesetz gegen die Verfassung verstößt", sagt Mayrbäurl. Dann werden die Anträge einem Richter oder einer Richterin des VfGH zugewiesen. Oftmals kommt es dann zu einem Vorverfahren, wo - im Fall der Impfpflicht – "die Regierung um eine Stellungnahme gebeten wird". Demnach werden "beide Seiten gehört", erklärt die VfGH-Sprecherin.

Anhand der Argumente erarbeitet der zuständige Richter oder die zuständige Richterin einen Entscheidungsvorschlag, der in der nächsten Sitzung diskutiert wird. Dann werde "abgestimmt und damit entschieden", ob dem Antrag stattgegeben wird. Dadurch wird dann auch festgelegt ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt oder nicht.

Bis zu sechs Monate Verfahrensdauer

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt laut Mayrbäurl vier bis sechs Monate. Seit Beginn der Pandemie seien mehr als 600 Anträge bzw. Beschwerden mit Bezug auf Corona beim VfGH eingelangt. Knapp 500 davon seien bereits erledigt.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit dem Beschluss der Impfplicht ist die Debatte um das Gesetz noch nicht vorbei. Nun ist der Verfassungsgerichtshof am Zug. Die ersten Anträge dazu wurden bereits eingereicht. PULS 24 hat beim VfGH nachgefragt, wie der Weg zur Entscheidung aussieht.

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