APA/HERBERT NEUBAUER

Impfpflicht vor dem Verfassungsgerichtshof: Der Weg zur Entscheidung

Derzeit blicken viele Menschen bezüglich der Impfpflicht auf den Verfassungsgerichtshof. Der Ablauf in aller Kürze.

Ist die Impfpflicht verfassungskonform oder nicht? Eine Frage, die derzeit wohl viele Menschen und politischen Parteien beschäftigt. Am Ende hat das der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu klären. Bis es soweit ist, wird es noch dauern. Der Weg zur Entscheidung dauert in Österreich durchschnittlich vier Monate.

Bevor der VfGH ein Gesetz prüfen kann, muss es vom Bundespräsidenten beurkundet und kundgemacht werden – das Gesetz zur Impfpflicht nahm am Donnerstag die Hürde im Bundesrat, nun ist Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Zug.

Ist es kundgetan, muss dem VfGH ein förmlicher Antrag auf Prüfung vorliegen. Darin muss der Antragssteller begründen, warum das Gesetz seiner Meinung nach gegen die Verfassung verstößt. Den Antrag stellen kann u.a. jede Person, die vom Gesetz betroffen ist - allerdings muss dieser von wenigen Ausnahmen abgesehen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebracht werden. Fehlen dafür die finanziellen Mittel, gibt es die Möglichkeit auf Verfahrenshilfe.

Laut dem VfGH werden Anträge täglich den Richter:innen zugewiesen. Meistens folge ein Vorverfahren. Darin fragt der VfGH – bei einem Bundesgesetz wie der Impfpflicht – die Bundesregierung, warum diese glaubt, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Das hat den Zweck, dass beide Seiten angehört werden. Für die Beantwortung hat die Regierung einige Wochen Zeit.

Anschließend erarbeitet der mit dem Antrag betraute Richter oder Richterin einen Entscheidungsvorschlag. In der nächsten Sitzung des VfGH wird dieser Vorschlag diskutiert und, wenn möglich, entschieden.

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