Mayer zu Lockdown: "Wenn der Geimpfte keine Gefahr darstellt, kann man ihn nicht einschränken"

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Verfassungsjurist Heinz Mayer sagt im PULS 24 Interview, Einschränkungen nur für Ungeimpfte seien rechtlich durchaus möglich.

Seit Tagen und Wochen wird über Einschränkungen bzw. einen Lockdown für Ungeimpfte diskutiert. Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht im Interview mit PULS 24 Anchorwoman Alina Marzi darin rechtlich keine Diskriminierung.

"Wer keine Gefahr für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten ist, der kann keinen Beschränkungen unterworfen werden. Wenn der Geimpfte keine Gefahr darstellt, kann man ihn nicht beschränken, das wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig", so Mayer. Von Ungeimpften gehe allerdings eine solche Gefahr aus, weshalb sie natürlich Einschränkungen unterworfen werden können, so der Verfassungsjurist.

Reduzierung auf 1G-Regel rechtlich möglich

Die rechtliche Zulässigkeit der Reduzierung der 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) auf eine 2-G- oder gar 1-G-Regelung hänge von der Einschätzung der Virologen ab, so Mayer: "Wenn der Test tatsächlich genau die selbe Verlässlichkeit bietet wie eine Impfung, dann wird man das gleich behandeln müssen. Aber so wie ich das bisher sehe, ist das nicht der Fall", meint er.

Selbiges gelte auch für die Frage der Gleichstellung von Genesenen und Geimpften: "Wenn uns die Virologen sagen, dass der Genesene in etwa in der selben Situation ist wie ein Geimpfter, dann muss man ihn auch gleich behandeln. Wenn uns die Virologen sagen, das ist nicht der Fall, dann kann man eine Unterscheidung machen", das müssten aber Virologen entscheiden, nicht Richter.

ribbon Zusammenfassung
  • Verfassungsjurist Heinz Mayer sagt im PULS 24 Interview, Einschränkungen nur für Ungeimpfte seien rechtlich durchaus möglich.
  • "Wer keine Gefahr für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten ist, der kann keinen Beschränkungen unterworfen werden. Wenn der Geimpfte keine Gefahr darstellt, kann man ihn nicht beschränken, das wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig", so Mayer.
  • Von Ungeimpften gehe allerdings eine solche Gefahr aus, weshalb sie natürlich Einschränkungen unterworfen werden können, so der Verfassungsjurist.
  • Die rechtliche Zulässigkeit der Reduzierung der 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) auf eine 2-G- oder gar 1-G-Regelung hänge von der Einschätzung der Virologen ab, so Mayer.
  • "Wenn der Test tatsächlich genau die selbe Verlässlichkeit bietet wie eine Impfung, dann wird man das gleich behandeln müssen. Aber so wie ich das bisher sehe, ist das nicht der Fall", meint er.
  • Selbiges gelte auch für die Frage der Gleichstellung von Genesenen und Geimpften: "Wenn uns die Virologen sagen, dass der Genesene in etwa in der selben Situation ist wie ein Geimpfter, dann muss man ihn auch gleich behandeln." Wenn nicht, dann nicht.