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Söder-Beleidigung: Ex-BZÖ-Chef Grosz muss 14.850 Euro zahlen

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Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den Ex-BZÖ-Chef Gerald Grosz verhängt.

Söder werde durch die Beleidigung "in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes" gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung. Grosz erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro, also 14.850 Euro. Er kündigte gegenüber der APA an, in Berufung gehen zu wollen - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Karlsruhe (Sitz des deutschen Verfassungsgerichts, Anm.)", so Grosz. Vom Vorwurf bei der Veranstaltung ein Messer dabei gehabt zu haben, sei er freigesprochen worden, ergänzte er. Das sei nämlich nur ein Flaschenöffner gewesen.

Grosz will Satiriker sein

Grosz hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als "Södolf", "Corona-Autokrat" und "Landesverräter" bezeichnet. Den deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen "Horrorclown". Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also 36.000 Euro, verhängt.

Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als "Satire". Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als "Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch". Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

Grosz will Instanzenweg gehen

Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. Grosz war eigenen Angaben zufolge nicht davon ausgegangen, bereits im bayerischen Deggendorf freigesprochen zu werden.

"Namhafte Juristen in ganz Deutschland haben mir zu verstehen gegeben, dass sich kein Richter auf Amtsgerichtsebene traut, gegen die Interessen Söders zu judizieren", hatte Grosz im Vorfeld erklärt. "Daher werden wir den gesamten Instanzenweg beschreiten." Er rechne weiter mit einem Freispruch, so Grosz.

Grosz hat mehrere Funktionen bei der FPÖ und dem BZÖ ausgeübt. 2022 kandidierte er für die Wahl zum Bundespräsidenten und erhielt 5,6 Prozent der Stimmen.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den Ex-BZÖ-Chef Gerald Grosz verhängt.
  • Söder werde durch die Beleidigung "in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes" gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung.
  • Grosz erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro, also 14.850 Euro. Er kündigte gegenüber der APA an, in Berufung gehen zu wollen - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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