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Bei "Pflichtverletzungen"

Unkooperativen Eltern drohen bis zu 1.000 Euro Strafe

15. Sept. 2025 · Lesedauer 3 min

Im Gefolge des Kopftuchverbots bis zur 8. Schulstufe hat das Bildungsministerium weitere Strafen für unkooperative Eltern in Aussicht gestellt.

Erstmals sollen die Mitwirkungspflichten von Eltern konkret formuliert werden, bei "schweren Pflichtverletzungen" drohen Verwaltungsstrafen bis 1.000 Euro.

So soll es auch Sanktionen geben, wenn Eltern Gespräche bei Suspendierungen oder drohendem Schulabbruch verweigern oder ihr Kind unentschuldigt bei der Pflicht-Sommerschule fehlt.

Geringe Strafen bei erstmaligen leichten Verfehlungen

Im Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot, der am vergangenen Mittwoch in Begutachtung geschickt wurde, sind - nach erfolglosen Gesprächen mit der Schülerin bzw. den Eltern - Strafen von 150 bis 1.000 Euro vorgesehen. Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, soll dieser Strafrahmen auch für die übrigen "Pflichtverletzungen" gelten.

Die konkrete Ausgestaltung soll in einem "Sanktionsgesamtpaket" festgehalten werden, das laut Ministerium im nächsten Bildungsausschuss beschlossen werden und noch im Laufe des Schuljahres in Kraft treten soll.

Bei erstmaligen leichten Verfehlungen soll es laut Unterlage des Bildungsressorts vergleichsweise geringe Strafen geben, im Wiederholungsfall und bei konsequenter Nichtbeteiligung soll der Strafrahmen aber voll ausgeschöpft werden können. Eine Strafe kann dabei auch mehrfach ausgesprochen werden: So soll einmaliges "Freikaufen" bei Verstößen gegen die Schulpflicht oder das Kopftuchverbot ausgeschlossen werden.

Konkret drohen Strafen, wenn Eltern nicht an Elterngesprächen oder sozialarbeiterischen Interventionen teilnehmen, die bei der künftig verpflichtenden Suspendierungsbegleitung vorgesehen sind. Dasselbe gilt, wenn sie die sogenannten "Perspektivengespräche" bei drohendem Schulabbruch ihres Kindes verweigern, die als Reaktion auf den Amoklauf an einer Grazer Schule verpflichtend eingeführt werden sollen.

"Mitarbeit von Eltern unerlässlich"

Vorgesorgt werden soll auch schon für die ab nächstem Jahr geplante Sommerschul-Pflicht für außerordentliche Schülerinnen und Schüler: Wenn Kinder, die wegen Problemen mit der Unterrichtssprache Deutsch zum Besuch der Sommerschule verpflichtet werden, nicht zum Unterricht in den letzten beiden Ferienwochen erscheinen, soll das als Schulpflichtverletzung gelten. Hier sind schon jetzt Verwaltungsstrafen bis zu maximal 1.000 Euro möglich.

"Die Mitarbeit von Eltern ist für den Bildungserfolg der Kinder unerlässlich", begründet Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) den Plan der Regierung, mit dem man auch dem Lehrpersonal den Rücken stärken will. Angebote zur Elternarbeit, Schulpsychologie und -sozialarbeit würden laufend ausgebaut.

Gleichzeitig bringe man nun Maßnahmen für Eltern auf den Weg, "die sich dieser Bildungspartnerschaft laufend und konsequent entziehen". Die Sanktionsmöglichkeiten nannte er gegenüber der APA eine "Maßnahme für mehr Chancengerechtigkeit", die dazu beitragen soll, dass alle Kinder gute Unterstützung bekommen.

Pro und Contra Spezial: Großer Schulgipfel mit Bildungsminister Wiederkehr

Zusammenfassung
  • Eltern, die bei Suspendierungen, drohendem Schulabbruch oder der verpflichtenden Sommerschule nicht kooperieren, müssen künftig mit Verwaltungsstrafen von 150 bis zu 1.000 Euro rechnen.
  • Das Bildungsministerium will Mitwirkungspflichten erstmals konkret im Gesetz festschreiben und sieht ein Sanktionspaket vor, das noch im laufenden Schuljahr beschlossen werden soll.
  • Bildungsminister Wiederkehr betont, dass die Maßnahmen zur Chancengerechtigkeit beitragen und einmaliges 'Freikaufen' bei Pflichtverletzungen ausgeschlossen wird.