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Unabhängigkeit der Flüchtlings-Beratung rechtlich nicht sichergestellt

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Die Unabhängigkeit der seit 2021 verstaatlichten Flüchtlings-Rechtsberatung ist derzeit gegeben - allerdings dank des zuständigen Führungsteams. Sie sollte rechtlich abgesichert werden, stellt der Qualitätsbeirat in seinem ersten Jahresbericht fest.

Auch ein externer Evaluierungsbericht listete die Kritikpunkte auf, die von NGOs schon in der Begutachtung vorgebracht wurden. "Verbesserungen wären nötig", konstatierte Beiratsvorsitzende Sabine Matejka.

Die Re-Verstaatlichung der Flüchtlingsbetreuung geht auf Türkis-Blau zurück, umgesetzt wurde sie unter Türkis-Grün. Seit 2021 ist die neue Bundesbetreuungsagentur BBU auch für die zuvor von NGOs geleistete Rechtsberatung zuständig. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) machte einen Diakonie-Experten, Stephan Krammer, zum Bereichsleiter. Geschäftsführer ist nach wie vor (er stand im Vorjahr kurz vor dem Rücktritt) Andreas Achrainer.

Mit Achrainer und Klammer hätten "zwei verantwortungsbewusste und kompetente Personen, denen die Unabhängigkeit der Rechtsberatung ein großes Anliegen ist, die maßgeblichen Schlüsselpositionen" inne, stellt der Qualitätsbeirat fest. Im Fall eines Wechsels wäre das aber nicht gesichert, "die gelebte Unabhängigkeit hängt wesentlich an den handelnden Personen".

GmbH wenig geeignet

Denn die Rechtsform - eine GmbH im Eigentum des Bundes mit "maßgeblichem Einfluss" des Innenministeriums - scheine "wenig geeignet, die Unabhängigkeit der Rechtsbetreuung zu garantieren". Die konkreten Regelungen stünden in einem Rahmenvertrag, der die "gesetzlich verankerten Mängel" teilweise abfedert. Ausgeschlossen sei die Möglichkeit einer Einflussnahme aber nicht. Und: "Dieser Vertrag kann schnell und leicht geändert werden", erläuterte Matejka, die Präsidentin der Richtervereinigung, gegenüber der APA.

Dass die Rechtsform (etwa mit dem vom Innenministerium dominierten Aufsichtsrat) einen "ungünstigen Rahmen" für die Unabhängigkeit setzt, konstatierte auch die mit der Evaluierung (bis 2023) beauftragte Technopolis Group in ihrem ersten Bericht fest. Der Qualitätsbeirat zitiert daraus in seinem Jahresbericht.

Die externen Evaluierer kamen zum Schluss, dass mit der "Positionierung der objektiven Rechtsberatung als auch der parteilichen Rechtsvertretung von Asylantragsteller*innen unter demselben Dach wie die Rückkehrberatung und die Versorgung der Betroffenen" die Unabhängigkeit nicht gesichert sei. Angeregt werden deshalb entweder die Unabhängigkeit stärkende Maßnahmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens, eine Gesetzesnovelle oder die Ausgliederung der Rechtsberatung aus der BBU.

Ressourcen für Dolmetscher fehlen

Eine vom Beirat angeregte konkrete Einzelmaßnahme, mit der sich bereits der Aufsichtsrat beschäftigt, ist jene der Dolmetscher. Der Qualitätsbeirat hat festgestellt, dass Ressourcen fehlen - und zudem die Vertraulichkeit nicht gesichert sei. Es wäre geboten, gesetzlich eine "absolute Verschwiegenheitspflicht" für alle von der BBU in der Rechtsberatung eingesetzten Dolmetscher zu verankern, stellte Matejka fest.

Abgelehnt hat der Qualitätsbeirat die Verschwiegenheitspflicht, die man ihm anfangs auferlegen wollte. Auch der Jahresbericht hätte dann nicht veröffentlicht werden dürfen. Aber man habe - zumindest was die eigene Tätigkeit betrifft - Transparenz durchgesetzt, berichtete Matjeka. Schließlich bestehe angesichts der breiten Kritik an der Reorganisation doch ein "immanentes Interesse, nicht nur die Qualität zu sichern, sondern diese auch zu kommunizieren".

Dem von Matejka geleiteten Beirat gehören vom UNHCR, Rechtsanwaltskammer, Richtervereinigung, dem Ludwig Blotzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, dem Institut für Menschenrechte an der Uni Salzburg, dem Innenminister und der Justizministerin nominierte Fremden- und Grundrechtsexperten an.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Unabhängigkeit der seit 2021 verstaatlichten Flüchtlings-Rechtsberatung ist derzeit gegeben - allerdings dank des zuständigen Führungsteams.
  • Sie sollte rechtlich abgesichert werden, stellt der Qualitätsbeirat in seinem ersten Jahresbericht fest.
  • Auch ein externer Evaluierungsbericht listete die Kritikpunkte auf, die von NGOs schon in der Begutachtung vorgebracht wurden. "Verbesserungen wären nötig", konstatierte Beiratsvorsitzende Sabine Matejka.
  • Die Re-Verstaatlichung der Flüchtlingsbetreuung geht auf Türkis-Blau zurück, umgesetzt wurde sie unter Türkis-Grün. Seit 2021 ist die neue Bundesbetreuungsagentur BBU auch für die zuvor von NGOs geleistete Rechtsberatung zuständig.
  • Die Rechtsform - eine GmbH im Eigentum des Bundes mit "maßgeblichem Einfluss" des Innenministeriums - scheine "wenig geeignet, die Unabhängigkeit der Rechtsbetreuung zu garantieren".
  • Eine vom Beirat angeregte konkrete Einzelmaßnahme, mit der sich bereits der Aufsichtsrat beschäftigt, ist jene der Dolmetscher. Der Qualitätsbeirat hat festgestellt, dass Ressourcen fehlen - und zudem die Vertraulichkeit nicht gesichert sei.

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