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Unabhängiges Gremium

Regierung einig bei Bundesstaatsanwaltschaft

Heute, 06:11 · Lesedauer 2 min

Die Dreierkoalition hat sich auf eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt.

Nach einer "lebhaften Diskussion" innerhalb der Regierungsparteien verkündete Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am Mittwoch, dass der Grundstein für eine unabhängige Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft gelegt wurde.

"Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die an der Spitze der Staatsanwaltschaft steht und hier Weisungen erteilt. Und ich sage Ihnen: Das ist gut so", sagte sie.

Mit der Reform würde der Rechtsstaat gestärkt, betonte Sporrer. Durch eine unabhängige Weisungsspitze solle "jede Einflusspforte" geschlossen werden. 

Es sei ein "Meilenstein in der Rechtsstaatlichkeit" bekräftigte auch Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS). In vielen europäischen Ländern, wie etwa Italien oder Spanien, gebe es so eine unabhängige Spitze bereits. 

Unabhängiges Dreiergremium

Nun werde man mit den konkreten ligistischen Ausarbeitungen beginnen. Dazu solle es einen "breiten Konsultationsprozess" geben. Der Begutachtungsprozess solle im Herbst starten.

Die neue Bundesstaatsanwaltschaft soll "als weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde fungieren". An der Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft soll ein gleichberechtigtes Dreiergremium stehen, das auf sechs Jahre bestellt werde. Der Vorsitz soll alle zwei Jahre wechseln.

Das Dreiergremium soll vom Nationalrat auf Vorschlag einer im Justizministerium eigens eingerichteten Kommission gewählt werden. Ernannt werden die Mitglieder dann vom Bundespräsidenten nach Vorlage durch die Bundesregierung. 

Wie die Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament aussehen soll, ist vorerst nur vage formuliert. Sichergestellt werden soll jedenfalls, dass es keine begleitende Kontrolle laufender Ermittlungen geben soll.

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Zusammenfassung
  • Die Dreierkoalition hat sich auf eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt.
  • "Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die an der Spitze der Staatsanwaltschaft steht und hier Weisungen erteilt. Und ich sage Ihnen: Das ist gut so", sagte Justizministerin Sporrer..
  • Das Dreiergremium soll vom Nationalrat auf Vorschlag einer im Justizministerium eigens eingerichteten Kommission gewählt werden.
  • Ernannt werden die Mitglieder dann vom Bundespräsidenten nach Vorlage durch die Bundesregierung.