APA/ROLAND SCHLAGER

U-Ausschuss: Sobotka soll "Befugnis überschritten" haben

Wieder steht der U-Ausschuss-Vorsitzende Wolfgang Sobotka in der Kritik. Er soll mit einer Stellungnahme an den VfGH nach der Befragung von Thomas Schmid seine Befugnis "überschritten" haben. Das werfen ihm Opposition und Grüne vor. Bei einer gemeinsamen Feststellung stimmten die Grünen aber nicht zu.

Eigentlich wollten alle Parteien - außer der ÖVP - am Donnerstag im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss eine "Ausschussfeststellung" gegen den Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) beschließen.

Denn Sobotka steht erneut in der Kritik. Er soll in einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) der Mehrheit des U-Ausschusses widersprochen haben. Eigentlich müsste er laut Verfahrensordnung aber den Ausschuss nach außen vertreten und Fraktionen wie Verfahrensrichter dabei "Gelegenheit zur Mitwirkung" geben.

"Befugnis überschritten"

Die Abgeordneten im U-Ausschuss wollten daher am Mittwoch eine Feststellung gegen Sobotka formulieren und mehrheitlich beschließen. Letzten Endes gingen die Grünen aber nicht mit - für die anderen Fraktionen überraschend, denn Sobotka widerspricht auch der grünen Justizministerin Alma Zadić. 

Der Entwurf liegt PULS 24 vor. Darin heißt es: Sobotka habe "am 18. November 2022 eine Stellungnahme als 'Vorsitzender des Untersuchungsausschusses' (...) an den Verfassungsgerichtshof übergeben. Diese Eingabe steht inhaltlich im Widerspruch zu der vom Untersuchungsausschuss am 9. November 2022 mehrheitlich beschlossenen Stellungnahme (...). Er hat dadurch seine Befugnis, den Ausschuss nach außen zu vertreten, überschritten". 

Das wiege "umso schwerer, als dass Mag. Sobotka selbst von den verfahrensgegenständlichen Sachverhalten (Einvernahme MMag. Schmid) unmittelbar betroffen ist". Der Untersuchungsausschuss wollte in der Stellungnahme abermals auf die Möglichkeit hinweisen, dass Sobotka sich durch die anderen Nationalratspräsidenten vertreten lassen könnte. 

Worum geht es eigentlich? Wie berichtet, hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) vor der Befragung von Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid den VfGH eingeschalten.

Was Zadić vom VfGH wissen will

Die Justizministerin will vom VfGH wissen, ob durch die Befragung Ermittlungen gefährdet werden können und wie damit umzugehen sei. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte sich vor der Befragung mit einer Liste an den U-Ausschuss gewandt, zu welchen Themen gefragt werden soll - andere Themenbereiche würden ihre Ermittlungen stören. Fast alle Parteien wollten den Wünschen der WKStA nachkommen, nur die ÖVP nicht. 

Darum wandte sich Zadić eben an den VfGH. Weil der VfGH noch nicht entschieden hat, durften bei der Befragung Schmids dann nur die von der WKStA zugelassenen Themen abgefragt werden.

Die Fraktionen im U-Ausschuss - alle, außer der ÖVP - übermittelten dem VfGH am 9. November eine Stellungnahme. Die Fraktionen wollen einen Vergleich mit der Justizministerin erreichen. Diese soll demnach gegenüber dem U-Ausschuss durchsetzen dürfen, dass nur jene Akten dem U-Ausschuss geliefert werden, die bereits (ungeschwärzt) der Akteneinsicht unterliegen.

Und andererseits soll es eine neue Konsultationsvereinbarung für jene Bereiche geben, wo eine Ermittlungsgefährdung vorliegt. Hier soll der U-Ausschuss verpflichtet werden, eine Vereinbarung abzuschließen, die Fragen zu gefährdeten Bereichen verhindert. Die Stellungnahme wurde - damals noch mit den Stimmen der Grünen - mehrheitlich beschlossen.

Sobotka soll dem Begehren der Justizministerin nun in einer eigenen Stellungnahme an den VfGH widersprochen haben, was er laut SPÖ, FPÖ und NEOS eben nicht dürfte. Daher wollten sie die anfangs zitierte Feststellung beschließen. Die Grünen gingen nun nicht mehr mit.

Krainer ist "schwer verwundert"

Jan Krainer (SPÖ) zeigte sich deshalb im Gespräch mit PULS 24 "schwer verwundert". Er betont, dass Sobotka "diametral" zum Ausschuss argumentiere und eben auch der grünen Justizministerin widerspreche. Daher sei es für ihn "unverständlich" und "überraschend", dass die Grünen nicht zustimmten.

Jurist: Sobotka handelt "rechtswidrig"

Aber hat Sobotka rechtlich wirklich falsch gehandelt? Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer gibt den Oppositionsparteien recht: Sobotka müsse den U-Ausschuss nach außen vertreten und laut Verfahrensordnung die Fraktionen und den Verfahrensrichter "mitwirken" lassen. "Mitwirken ist mehr als Anhören", sagt Mayer. "Wenn es eine Mehrheit gibt, muss Sobotka sich anschließen", so der Jurist gegenüber PULS 24. Die Mehrheit gibt es - bei der ersten Stellungnahme stimmten auch die Grünen zu.

Sobotka könne zwar sagen, dass er und seine Fraktion anderer Meinung seien, aber er vertrete als Vorsitzender den ganzen Ausschuss. Das Verhalten Sobotkas sei "rechtswidrig", sagt Mayer. Mögliche Konsequenzen für Sobotka gebe es zwar nicht, der VfGH könne aber eine Stellungnahme dazu abgeben.

Andere Juristen interpretieren die Verfahrensordnung nicht so eindeutig: "Ich denke, dass das Wort 'Mitwirkung' äußerst unbestimmt und unklar ist, sodass sich nicht eindeutig sagen lässt, ob die 'Mitwirkung' verlangt, dass der Vorsitzende auch tatsächlich immer die Meinung aller Mitglieder des Ausschusses vertreten muss", sagt etwa Strafrechtler Robert Kert zu PULS 24.

Warum stimmten nun die Grünen nicht mit? Auch für sie steht die Handlung von Sobotka "im Widerspruch zur Verfahrensordnung des U-Ausschusses", wie Nina Tomaselli auf PULS 24 Anfrage mitteilt, das habe man in einer Geschäftsordnungsdebatte im U-Ausschuss auch argumentiert.

Tomaselli: Feststellung ist "reine Meinung"

Für die Grünen ist eine Ausschussfestlegung, wie sie SPÖ, FPÖ und NEOS beschließen wollten, rechtlich nicht genau genug geregelt. "Ausschussfeststellungen beinhalteten bisher ausschließlich Wünsche der Abgeordneten zur Auslegung eines Gesetzes oder ergänzende Erläuterungen von in Ausschüssen beschlossenen Gesetzestexte", sagt Tomaselli. "Bei der Ausschussfeststellung von Krainer, Hafenecker und Krisper handelt es sich um eine reine Meinungsäußerung zu einer Handlung des Vorsitzenden". Für Tomaselli sei so eine Feststellung daher kein geeignetes Instrument "um den Unmut über die eigenmächtige Stellungnahme Sobotkas kundzutun". 

Abgesehen davon hätten die Grünen aber auch "nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir an Soboktas Stelle den Vorsitz gar nicht übernommen hätten". Seine Amtsführung sei der Aufklärung "nicht dienlich". Sobotka antwortete auf eine PULS 24 Anfrage nicht. Er ließ sich diese Woche im U-Ausschuss vertreten, da er in Südkorea war.

ribbon Zusammenfassung
  • Wieder steht der U-Ausschuss-Vorsitzende Wolfgang Sobotka in der Kritik.
  • Er soll mit einer Stellungnahme an den VfGH nach der Befragung von Thomas Schmid seine Befugnis überschritten haben, werfen ihm Opposition und Grüne vor.
  • Einer gemeinsamen Feststellung gegen Sobotka stimmten die Grünen aber nicht zu.