Mutmaßliche Mobbingaffäre um steirischen Spitzenpolizisten
Die vom mutmaßlichen Mobbing betroffene Führungskraft brachte über ihren Anwalt Andreas Kleinbichler vor kurzem eine Sachverhaltsmeldung bei der Landespolizeidirektion ein, die auch der APA vorliegt. Darin zählt die Polizistin 43 Vorfälle seit Mai 2023 auf. Es geht unter anderem um angeblich systematische Gesprächsverweigerung, Ablehnung von rechtzeitig angeforderten Urlaubstagen, vermeintliches Ausspionieren sowie stille Absprachen hinter dem Rücken der Beamtin. Auch eine Teilnahme an der Beerdigung eines langjährigen Kollegen soll ihr Vorgesetzter ihr mit der Begründung, sie solle zuerst ihren "Aufgaben nachkommen", verweigert haben.
Kleinbichler wollte keinen inhaltlichen Kommentar zu dem Fall abgeben, "da dies meine Mandantin direkt treffen würde", wie der Anwalt sagte. Er forderte lediglich eine transparente und unbefangene Aufklärung ein.
Der Offizier selbst sprach in einem der APA und der "Kronen Zeitung" übermittelten Statement von "subjektiven unrichtigen Behauptungen" und verwies auf Verbesserungsbedarf bei der Kommunikation der weiblichen Führungskraft. Er sei als Vorgesetzter jedoch verpflichtet, "Missstände abzustellen". Er vertraue einer objektiven Feststellung von Tatsachen und wirke "selbstverständlich an der Klärung und Richtigstellung mit".
Die Frau war mit einem entsprechenden Verfahren vor der Bundesdisziplinarbehörde zuerst gescheitert. Dort gab man dem Offizier Recht und stellte Dienstpflichtverletzungen der Beamtin fest. Eine darauffolgende Beschwerde der Frau vor dem Bundesverwaltungsgericht brachte im Juni 2025 schließlich einen Freispruch für sie.
Dienstbetrieb für Direktor Ortner "in keinster Weise betroffen"
Landespolizeidirektor Gerald Ortner erklärte gegenüber der APA: "Bereits im Vorfeld wurden in dieser Angelegenheit mehrere gemeinsame Gespräche geführt, um eine Klärung herbeizuführen. Diese Gespräche führten jedoch zu keiner nachhaltigen Lösung." Laut Ortner wurde der mit den Vorwürfen konfrontierte Offizier bis zur Klärung des Sachverhaltes von der Dienst- und Fachaufsicht gegenüber seiner Mitarbeiterin entbunden. Ortner betonte, man nehme die Vorwürfe ernst, verwies gleichzeitig aber auf die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten. Der laufende Dienstbetrieb und die Handlungsfähigkeit der Exekutive seien durch die Causa "in keinster Weise betroffen".
Landespolizeidirektion sieht sich bei Klärung nicht befangen
Der Sachverhalt sei dem Innenministerium vorgelegt worden, wo aber keine generelle Befangenheit festgestellt worden sei. Das Ministerium verwies hierzu auf das Beamtendienstrechtsgesetz. "Um dennoch jeden Anschein zu vermeiden, wurden die Erhebungen einer Führungskraft der Landespolizeidirektion Steiermark übertragen, die organisatorisch einem anderen Geschäftsbereich zuzuordnen ist als die betroffenen Personen", hieß es.
In der Landespolizeidirektion war es bereits in der Vergangenheit zu Dienstpflichtverletzungen durch hohe Beamte gekommen. Hinweise auf solche "würden stets - unabhängig und sorgfältig und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit geprüft", hieß es.
Zusammenfassung
- Eine mutmaßliche Mobbingaffäre erschüttert die Landespolizeidirektion Steiermark: Eine Polizistin meldete 43 Vorfälle seit Mai 2023 gegen einen der höchsten Beamten des Landes, darunter Gesprächsverweigerung, Urlaubsablehnung und Ausspionieren.
- Während der Offizier die Vorwürfe als „subjektiv unrichtig“ bezeichnet, wurde er bis zur Klärung von der Dienst- und Fachaufsicht entbunden; der Dienstbetrieb sei laut Landespolizeidirektor Ortner „in keinster Weise betroffen“.
- Die Polizistin wurde nach zunächst negativem Disziplinarverfahren im Juni 2025 vom Bundesverwaltungsgericht freigesprochen, das Innenministerium sieht keine Befangenheit, die Ermittlungen laufen weiter.
