APA/GEORG HOCHMUTH

U-Ausschuss: Justizministerin klagt vor Schmid-Befragung beim Höchstgericht

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Die ÖVP wollte sich nicht auf die Bitte der Korruptionsermittler einlassen, Thomas Schmid zu nicht zu besonders brisanten Themen im U-Ausschuss zu befragen. Das Justizministerium will die Ermittlungen nun mit einer Klage schützen.

Am Donnerstag wird der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss befragt. Die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ließen den Fraktionsführer:innen im Vorfeld Themenlisten zukommen - PULS 24 berichtete.

Die Justiz hatte die Mandatare ersucht, bestimmte Themen bei der Befragung auszulassen, um die laufenden Ermittlungen der WKStA nicht zu gefährden. Alle Parteien stimmten zu - nur die ÖVP nicht. Die -Volkspartei wolle wohl herausfinden, ob es weitere Ermittlungsstränge gegen die eigene Partei gibt, mutmaßte die Opposition. 

Justizministerium greift ein

Wie "Kurier" und "Standard" am Mittwoch berichteten, will das Justizministerium das nicht hinnehmen: Das Ministerium von Alma Zadić wendet sich an der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Bitte um Klärung. 

Vom VfGH will das Justizministerium einerseits bestätigt sehen, dass nur zum Akt genommene Ermittlungsergebnisse an den U-Ausschuss übermittelt werden dürfen und dass das analog auch bei Kronzeugen für deren noch nicht bekannte Einvernahmen gelte. Außerdem brauche es eine neue Vereinbarung für Bereiche, in denen eine Gefährdung der Ermittlungen besteht.

Befragt werden darf demnach am Donnerstag zu folgenden Themen: Ob Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vom "Beinschab-Österreich-Tool" gewusst habe, beziehungsweise es in Auftrag gegeben habe, Kurz' Rolle bei Postenbesetzungen wie jener von Thomas Schmid als ÖBAG-Chef und einer damit verbunden, mutmaßlichen Falschaussage Kurz' im U-Ausschuss sowie angebliche Steuererleichterungen für Investoren wie Siegfried Wolf oder René Benko.

Zadić sieht Vorgehen als ihre "Pflicht"

Das Justizministerium beruft sich darauf, dass der U-Ausschuss, sobald eine Klage eingebracht wurde, die Entscheidung des VfGH abwarten müsse, wenn der in bestimmten Fragen angerufen wurde. Daher sieht das Ressort dem Vernehmen nach Fragen an Schmid zu neuen Ermittlungssträngen für die Sitzung am Donnerstag de facto als blockiert an.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sagt dazu dem "Standard", es sei ihre "Pflicht", laufende Ermittlungen zu schützen. "Gleichzeitig soll aber auch die parlamentarische Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss sichergestellt werden", so die Ministerin. "Bis der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, hat eine Befragung von MMag. Thomas Schmid im Untersuchungsausschuss zu jenen Bereichen, die die strafrechtlichen Ermittlungen der WKStA gefährden könnten, daher zu unterbleiben"

ribbon Zusammenfassung
  • Die ÖVP wollte sich nicht auf die Bitte der Korruptionsermittler einlassen, Thomas Schmid zu besonders brisanten Themen im U-Ausschuss zu gefährden.
  • Das Justizministerium will die Ermittlungen nun mit einer Klage beim Verfassungsgerichtshof schützen.

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