U-Ausschuss: Schmid erhielt Beugestrafe von 5.000 Euro

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Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen zwei in den ÖVP-Untersuchungsausschuss geladene Auskunftspersonen Beugestrafen verhängt.

Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, muss laut einem der APA vorliegenden Urteil 5.000 Euro zahlen. Der Unternehmer Siegfried Wolf wurde zu 1.000 Euro Beugestrafe verurteilt - wovon er nur wenige Tage vor seinem tatsächlichen Auftritt im U-Ausschuss am Mittwoch erfahren hatte.

Keine Antwort von Schmidt

Schmid, dessen sichergestellte Chats gleich mehrere Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgelöst hatten, hatte zwar einmal im Ibiza-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Weiteren Ladungen, auch in den derzeit laufenden ÖVP-Untersuchungsausschuss, kam er aber nicht nach. Diese gelten zwar als nachweislich zugestellt. Allerdings gab es bisher vom einstigen Finanz-General und Ex-Vorstand der staatlichen Beteiligungsholding ÖBAG keine Antwort.

Zuletzt hätte Schmid am Mittwoch im Untersuchungsausschuss erscheinen sollen, er nahm aber auch diese Gelegenheit nicht wahr. Tatsächlich kam an diesem Tag aber Wolf.  Laut einem mit 4. April datierten und der APA vorliegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BvWG) muss der Multimillionär 1.000 Euro zahlen, da er bei seiner ersten Ladung für den 26. Jänner nicht erschienen war. Er werde gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen, sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage.

Wolf will laut Sprecher zahlen

Wolf hatte damals angegeben, wegen Auslandsterminen nicht kommen zu können. Das Parlament sah den Entschuldigungsgrund zu wenig belegt und beantragte eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht. Am Mittwoch erschien der Unternehmer tatsächlich als Auskunftsperson, er hatte sein Kommen schon Wochen zuvor zugesichert. Dennoch lief das Verfahren bei Gericht weiter. Nur einen Tag vor dem Ausschuss erfuhr er von der Beugestrafe, die er laut seinem Sprecher auch zahlen wird.

Wolf war vorwiegend wegen seiner Steuercausa in den U-Ausschuss geladen. Er hatte - letztlich erfolglos - im Finanzministerium wegen einer Nachzahlung interveniert. Im U-Ausschuss verteidigte er sich und sah sich in seinem Verfahren "voll im Recht". Nach ihm war der einstige Finanzminister Hans Jörg Schelling geladen, der durch zahlreiche Entschlagungen auffiel. Auch gegen ihn wurde letztlich eine Beugestrafe beantragt, allerdings wegen Aussageverweigerung.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Unternehmer Siegfried Wolf ist kurz vor seinem Erscheinen im ÖVP-Untersuchungsausschuss zu einer Beugestrafe verurteilt worden.
  • Laut einem mit 4. April datierten und der APA vorliegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BvWG) muss der Multimillionär 1.000 Euro zahlen, da er bei seiner ersten Ladung für den 26. Jänner nicht erschienen war.
  • Er werde gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen, sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage.

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