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Terror-Anklage gegen Syrer nach Villach-Anschlag

Heute, 10:47 · Lesedauer 2 min

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nach dem Anschlag von Villach am 15. Februar einen 23-jährigen Syrer wegen terroristischer Straftaten, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation angeklagt. Bei der Tat starb ein 14-Jähriger, fünf Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Der Mann ist geständig, Hinweise auf Mittäter haben sich in den Ermittlungen nicht ergeben. Ihm drohen 20 Jahre Haft bzw. lebenslang.

Der 23-jährige Asylberechtigte aus Syrien soll am 15. Februar in der Nähe des Hauptplatzes von Villach mit einem Klappmesser wahllos auf umstehende Menschen eingestochen haben, ehe er von einem syrischen Landsmann mit dem Auto angefahren und so gestoppt wurde. Seit seiner Festnahme noch am Tatort befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Ihm wird sowohl Mord als auch Mordversuch vorgeworfen, wobei die Taten geeignet gewesen seien, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen, so die Staatsanwaltschaft. Dabei habe er "mit dem Vorsatz gehandelt, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern".

Die Verhandlung findet vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Klagenfurt statt. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, sie wurde eben erst zugestellt, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hat 14 Tage Zeit, um die Anklage zu bekämpfen, falls er sich dazu entscheidet.

Zusammenfassung
  • Nach dem Anschlag von Villach am 15. Februar wurde ein 23-jähriger Syrer von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen terroristischer Straftaten, Mord und Mordversuch angeklagt.
  • Bei der Messerattacke starb ein 14-jähriger Jugendlicher, fünf weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt, der Angeklagte ist geständig und Hinweise auf Mittäter gibt es laut Ermittlungen nicht.
  • Dem Mann drohen bis zu 20 Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe, die Anklage ist noch nicht rechtskräftig und der Verteidiger hat 14 Tage Zeit für eine Reaktion.