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Strompreisbremse: Wie Sie zu Ihrem Zuschuss kommen

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Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten einen weiteren Zuschuss zur Strompreisbremse. Was Sie dabei beachten müssen.

Seit Dezember gilt die Stromkostenbremse für Privathaushalte. Dabei wird der Strompreis mit bis zu 30 Cent pro kWh vom Staat subventioniert. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh im Jahr.

Zuschuss für Haushalte mit mehr als drei Personen

Weil die Grenze von 2.900 kWh auf den durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Dreipersonen-Haushalts ausgelegt war, gibt es jetzt einen weiteren Zuschuss für alle größeren Haushalte.

Wie hoch ist der Stromkostenergänzungszuschuss?

Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag. Dieser wird in drei Teilen auf der Jahresabrechnung berücksichtigt. Für die Vierte und jede weitere Person im Haushalt gibt es folgende Zuschüsse: 

  • 61,25 Euro pro Person für den Zeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2023
  • 52,50 Euro pro Person für den Zeitraum von Juli 2023 bis Dezember 2023
  • 52,50 Euro pro Person für den Zeitraum von Jänner 2024 bis Juni 2024

Für den gesamten Zeitraum der Stromkostenbremse von rund eineinhalb Jahren gibt es also 166,25 Euro Zuschuss pro zusätzliche Person. Der Stichtag zur Berechnung der Haushaltsgröße für den ersten Teilbetrag ist der 1. Februar 2023.

Wie komme ich zu meinem Stromkostenergänzungszuschuss?

Über das weitere Vorgehen werden Sie vom Finanzministerium entweder per Brief oder per E-Mail informiert. Per E-Mail funktioniert es nur dann, wenn eine E-Mail-Adresse in FinanzOnline hinterlegt ist. Das Ministerium empfiehlt, auch in den Spam-Ordner zu schauen.

Für rund 600.000 Haushalte soll der Zuschuss laut Finanzministerium automatisch berücksichtigt werden. Ob das der Fall ist, erfährt man in dem Schreiben.

Sollte es nicht möglich gewesen sein, den Zuschuss automatisch zu berücksichtigen, kann man mithilfe der Informationen aus dem Schreiben über dieses Portal einen Antrag stellen.

Wer kann den Antrag stellen?

Das Informationsschreiben erhalten alle Mitglieder des Haushalts. Den Antrag kann aber nur die Person stellen, auf die auch der Stromliefervertrag läuft.

Sollte der Vertrag auf jemand anderen abgeschlossen sein, zum Beispiel auf den Vermieter, muss man sich an diesen wenden. 

Ich habe Probleme, den Antrag zu stellen. Was soll ich tun? 

Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich am besten ans Servicetelefon zur Strompreisbremse unter 050 233 780 (erreichbar Montag-Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr). Alle weiteren Informationen gibt es auf dieser Informationsseite zum Stromkostenzuschuss.

ribbon Zusammenfassung
  • Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten einen weiteren Zuschuss zur Strompreisbremse.
  • Für den gesamten Zeitraum der Stromkostenbremse von rund eineinhalb Jahren gibt es also 166,25 Euro Zuschuss pro zusätzliche Person.
  • Für rund 600.000 Haushalte soll der Zuschuss laut Finanzministerium automatisch berücksichtigt werden.

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