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Strache-Prozess: Freisprüche sind rechtskräftig

Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wurde kürzlich in einem Bestechungsprozess in drei von fünf Punkten freigesprochen. Die WKStA nimmt dies an. Die zweite Instanz wird sich also nur mit dem Schuldspruch wegen Bestechlichkeit vor der Nationalratswahl 2017 beschäftigen.

Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am vergangenen Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung.

In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Strache und Grubmüller nehmen das Urteil nicht an und gehen in Berufung.

Wie die "Kronen Zeitung" am Dienstag berichtete, geht aber in diesen Punkten auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist die Strafe zu milde. 

In drei von fünf Anklagepunkten wurde Strache hingegen freigesprochen - und das auch rechtskräftig, wie nun "der Standard" berichtet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird gegen die Teilfreisprüche keine Rechtsmittel einlegen. 

Nur Tätigkeiten vor Vizekanzlerschaft verurteilt

Strache wurde also bislang - nicht rechtskräftig - nur wegen Tätigkeiten vor seiner Zeit als Vizekanzler verurteilt.  Dabei geht es um zwei Parteispenden, die der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller an die FPÖ getätigt hat. Konkret geht es dabei um die Überweisung von 2.000 Euro von Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller an die FPÖ im Herbst 2016. Danach wurde die Aufnahme in den Privatklinikenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) Thema in der FPÖ, im Sommer 2017 brachte sie einen erfolglosen Initiativantrag dazu im Parlament ein.

Danach erfolgte eine weitere Parteispende in der Höhe von 10.000 Euro, die von den Anklägern als eine Art "Belohnung" für die vorigen Aktivitäten Straches gesehen wurde. Für diese Punkte setzte es einen Schuldspruch, gegen den von Strache, Grubmüller und die WKStA berufen wird.

In Straches Zeit als Vizekanzler fielen hingegen weitere angeklagte Avancen Grubmüllers, wegen derer es zu nun rechtskräftigen Freisprüchen kam: Hier geht es um eine angekündigte Wahlspende zur EU-Wahl 2018 sowie um eine Reiseeinladung. Zwar intervenierte Strache im Hintergrund als Vizekanzler, um Grubmüllers Anliegen voranzutreiben, das war jedoch kein Teil des Schuldspruchs.

ribbon Zusammenfassung
  • Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am vergangenen Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. 
  •  Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung.
  • In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Strache und Grubmüller nehmen das Urteil nicht an und gehen in Berufung.
  • Wie die "Kronen Zeitung" am Dienstag berichtete, geht aber in diesen Punkten auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist die Strafe zu milde. 
  • In drei von fünf Anklagepunkten wurde Strache hingegen freigesprochen - und das auch rechtskräftig, wie nun "der Standard" berichtet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird gegen die Teilfreisprüche keine Rechtsmittel einlegen. 
  • Strache wurde also bislang - nicht rechtskräftig - nur wegen Tätigkeiten vor seiner Zeit als Vizekanzler verurteilt.