Strache-Prozess: "Fehlurteil" oder "guter Tag im Kampf gegen Korruption"

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Nach dem Urteil gegen den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit, könnten die Reaktionen nicht unterschiedlicher sein.

Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. 

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Straches Verteidiger Johann Pauer meldete nach Rücksprache mit seinem Mandanten "volle Berufung" an, Grubmüller will seine Verurteilung ebenfalls bekämpfen. Der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.

Strache sprach nach der Verhandlung von einem "Fehlurteil". Das Gericht habe einen Konnex zwischen einer Parteispende und seinem Handeln hergestellt, den es nachweislich nicht gebe. Der Schuldspruch habe ihn "zutiefst überrascht, aber auch schockiert". Er verwies - wie auch Walter Grubmüller - auf die Berufung. Auch der Privatklinik-Betreiber zeigte sich "enttäuscht" vom Urteil.

Helmut Grubmüller, der Anwalt von Walter Grubmüller zeigt sich "froh und glücklich über den halben Freispruch".

Strache-Anwalt: "An Prozessführung nichts auszusetzen"

Strache-Verteidiger Pauer meinte im Anschluss vor Journalisten, das Wiener Oberlandesgericht (OLG) werde als Rechtsmittelinstanz beurteilen, ob die Rechtsauffassung des Erstgerichts zutreffend sei: "Ich hätte es anders gesehen." Pauer betonte, die Richterin habe "ein faires Verfahren, ruhig und sachlich" geführt: "An der Prozessführung gibt es nichts auszusetzen." Weiters merkte Pauer an, vom Gericht sei festgestellt worden, "dass sich mein Mandant nicht vorsätzlich bereichert hat". Der Schuldspruch habe sich "auf geringe Pateispenden" beschränkt. "Ich kann mir vorstellen, dass jetzt einige Parteien ihre Initiativanträge mit der Spendenliste abgleichen", so Paurer.

Straches Anwalt Johann Paurer kündigt Berufung an.

"Regierungsbank und Anklagebank"

Der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss Jan Krainer sieht in dem Urteil hingegen eine Bestätigung für die Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung. "Das Urteil bestätigt: Unter Türkis-Blau konnte man sich Gesetze kaufen", so Krainer in einer ersten Reaktion. Damit sieht sich Krainer auch in den Erkenntnissen aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss bestätigt, "der in Summe ein düsteres Bild von einer käuflichen Regierung zeichnete, die stets bereit war, im Sinne der Interessen von Großsponsoren zu agieren". "Wenn ÖVP und FPÖ miteinander regieren gibt es immer und immer wieder nur zwei Stationen: Regierungsbank und Anklagebank", sagt Krainer.

Nina Tomaselli, die Grüne Fraktionsführerin im Ibiza-U-Ausschuss, sieht in dem Urteil eine Bestätigung "für die unabhängige Justiz". "Politik ist nicht für die Bereicherung weniger und ihrer wohlhabenden Freunde da, sondern um zu verhindern, dass sich jemand Posten, Einfluss und Gesetze kauft. Das stellt das heutige Urteil gegen Strache unmissverständlich klar", sagt Tomaselli. Das heutige – nicht rechtskräftige - Urteil gegen Strache und Grubmüller sei "eine weitere wichtige Etappe beim Selbstreinigungsprozess nach Ibiza".

"Die heutige Verurteilung HC Straches ist ein Ergebnis des Untersuchungsausschuss und einer konsequent arbeitenden Justiz in der Folge des Ibiza Videos", schreibt NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger auf Twitter. Und: Es müsse mehr folgen - einen "Tango Corrupti" tanze man zu zweit, spielt sie auf die ÖVP an.

"Tiefer Fall eines Vizekanzlers": Kaltenbrunner zum Urteil gegen Strache

Antikorruptionsbegehren: "Nur ein Anfang"

Martin Kreutner, Korruptionsexperte und Sprecher des Antikorruptions-Volksbegehrens, spricht von einem "guten Tag im Kampf gegen die politische Korruption". Kreutner verweist darauf, dass es nicht zuletzt dem Ibiza-Untersuchungsausschuss und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu verdanken sei, dass der nach Ibiza enthüllte "systematische Machtmissbrauch" in der türkis-blauen Regierungsperiode nun auch erste strafrechtliche Folgen habe. Das heutige Urteil sei aber "erst der Anfang".

Martin Kreutner, Jurist und Korruptionsexperte, spricht mit PULS 24 über das Urteil im Strache-Prozess.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem Urteil gegen den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit, könnten die Reaktionen nicht unterschiedlicher sein.
  • Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
  • Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Straches Verteidiger Johann Pauer meldete nach Rücksprache mit seinem Mandanten "volle Berufung" an, Grubmüller will seine Verurteilung ebenfalls bekämpfen.
  • Strache sprach nach der Verhandlung von einem "Fehlurteil". Das Gericht habe einen Konnex zwischen einer Parteispende und seinem Handeln hergestellt, den es nachweislich nicht gebe.
  • Der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss Jan Krainer sieht in dem Urteil hingegen eine Bestätigung für die Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung.
  • Nina Tomaselli, die Grüne Fraktionsführerin im Ibiza-U-Ausschuss, sieht in dem Urteil eine Bestätigung "für die unabhängige Justiz". Martin Kreutner, Korruptionsexperte und Sprecher des Antikorruptions-Volksbegehrens, spricht von einem "guten Tag".

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