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Eltern nach Verhungern von Dreijährigem vor Gericht

Heute, 20:30 · Lesedauer 2 min

Ein Elternpaar im Alter von 27 Jahren muss sich am Montag vor dem Landesgericht Innsbruck nach dem Tod seines dreijährigen Sohnes im Tiroler Bezirk Kufstein wegen Mordes, Quälens und der Freiheitsentziehung verantworten. Der Bub war im Mai 2024 infolge massiver Unterernährung gestorben. Die Eltern wollten ihn laut Staatsanwaltschaft "möglichst qualvoll zu Tode" bringen. Sie gestanden die Tat. Die Mutter sprach von einem "Dämon", der in ihrem Sohn gesteckt sei.

Die beiden 27-Jährigen sollen besonders grausam vorgegangen sein und dem Kind über mehrere Monate seelische und körperliche Misshandlungen zugefügt haben. Sie sollen ihn laut Anklage "vom übrigen Familienleben isoliert und wegsperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt" haben. "Sie haben ihn mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden. Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt", hieß es etwa. Das Kind wurde schließlich tot in seinem Bett liegend entdeckt und der Vater verständigte die Polizei.

Die Beweislast dürfte indes erdrückend sein, nachdem sich die Eltern über ihre Taten in Chats ausgetauscht und diese auch mit Fotos und Videos dokumentiert hatten. Sie sollen dabei zurechnungsfähig gewesen sein. Trotzdem wurde gegen die Mutter zusätzlich ein Unterbringungsantrag in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gestellt. Ein Urteil in dem Geschworenenprozess wurde für Montagabend erwartet. Den beiden Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft.

Zusammenfassung
  • Ein 27-jähriges Elternpaar steht in Innsbruck vor Gericht, nachdem ihr dreijähriger Sohn im Mai 2024 im Bezirk Kufstein an massiver Unterernährung starb.
  • Die Eltern gestanden, den Buben monatelang seelisch und körperlich misshandelt, gefesselt und isoliert zu haben; die Mutter sprach von einem "Dämon" im Kind.
  • Die Beweislast ist laut Staatsanwaltschaft erdrückend, da die Taten in Chats mit Fotos und Videos dokumentiert wurden, und beiden droht im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft.