Stopp des Familiennachzugs fixiert
Ausnahmen kann es zur Achtung des Privat- und Familienlebens geben. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass für Jugendliche eine adäquate Bezugsperson am Aufenthaltsort präsent sein muss. Die Hemmung der Anträge kann laut Asylgesetz höchstens drei Mal um bis zu sechs Monate verlängert werden.
Die in der Verordnung festgestellte Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung musste die Regierung dem Hauptausschuss schriftlich begründen. Argumentiert wird mit einer Überlastung der Systeme durch die Familienzusammenführung.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wies laut Parlamentskorrespondenz darauf hin, dass in den letzten beiden Jahren 17.000 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich gekommen seien. Das habe viele Systeme, vor allem das Bildungssystem, überlastet. Freilich sind die Zahlen in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen. Gemäß Mai-Statistik des Innenministeriums fanden unter dem Titel Familienzusammenführung in diesem Monat nur noch 74 Einreisen statt.
Wiewohl die FPÖ zustimmte, war Generalsekretär Christian Hafenecker der Meinung, dass nur versucht werde, Aktivität vorzugaukeln. Mit einem sechsmonatigen Stopp des Familiennachzugs werde man die bestehenden Probleme nicht lösen.
Zusammenfassung
- Der Hauptausschuss hat einen sechsmonatigen Stopp für den Familiennachzug von Angehörigen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten beschlossen, wobei Anträge zwar gestellt, aber vorerst nicht bearbeitet werden.
- Innenminister Karner begründet die Maßnahme mit einer Überlastung der Systeme, nachdem in den letzten zwei Jahren 17.000 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich kamen, während im Mai 2024 nur noch 74 Einreisen verzeichnet wurden.
- Die Regelung kann laut Asylgesetz maximal drei Mal um bis zu sechs Monate verlängert werden, während die Grünen von "Showpolitik auf dem Rücken von Kindern" sprechen und die FPÖ die Maßnahme als unzureichend kritisiert.