APA/APA (Archiv)/HERBERT PFARRHOFER

Stadt Salzburg gegen Ex-Bürgermeister vor Gericht: Bedingter Vergleich

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Am ersten Tag im Zivilprozess der Stadt Salzburg gegen den früheren SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden ist am Mittwoch vor Gericht ein bedingter Vergleich in Höhe von 250.000 Euro geschlossen worden. Die Widerrufsfrist endet am 1. März 2022.

Es ging um die Anwalts- und Verfahrenskosten im SWAP-Verfahren, in dem der langjährige Stadtchef 2017 wegen Untreue verurteilt worden war. Der Gemeinderat beschloss im September 2020, die Kosten von 542.000 Euro von Schaden zurückzufordern.

Laut dem beschlossenem bedingten Vergleich muss Heinz Schaden 160.000 Euro binnen 14 Tagen nach Rechtswirksamkeit des Vergleiches zahlen und 90.000 Euro in jährlichen Raten in Höhe von 10.000 Euro ab 2. Mai 2023. Ein Vergleich stand vor Prozessbeginn immer wieder im Raum, wurde aber bisher letztlich von der Stadt abgelehnt. Bei der heutigen vorbereitenden Tagsatzung bemühten sich die beiden Streitparteien vor der Zivilrichterin, einen Schlussstrich unter die Causa zu ziehen.

Vergleich hängt von zwei Faktoren ab

Allerdings hängt das Zustandekommen des Vergleiches von zwei wesentlichen Faktoren ab. Erstens muss der Stadtsenat dem Vergleich zustimmen und zweitens müsste ein beim Verfassungsgerichtshof anhängiges Verfahren, in dem Heinz Schaden gegen seine gekürzte "Politikerpension" ankämpft, für ihn positiv ausgehen. Dann wäre er laut seiner Anwältin Bettina Knötzl auch finanziell imstande, die Vergleichssumme zu zahlen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird im Oktober erwartet.

Die Stadt hatte dem Ex-Bürgermeister - wie den beiden ebenfalls in der Swap-Causa verurteilten Spitzenbeamten - zunächst einen außergerichtlichen Vergleich angeboten und zumindest an die 50 Prozent der Kosten zurückgefordert, konkret 260.000 Euro. "Wenn wir die Kosten nicht einfordern, wären wir selbst in der Untreue", hatte der amtierende Salzburger Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) vor Prozessauftakt am Montag gegenüber der APA erklärt. Man sei an den gültigen Gemeinderatsbeschluss gebunden. "Wenn wir die Kosten nicht einfordern, wären wir selbst in der Untreue."

Doch während sich die Stadt mit dem frühen Magistratsdirektor und dem Ex-Finanzdirektor der Stadt einig wurde, spießte sich eine Lösung mit dem Ex-Bürgermeister. Am Montag hatte seine Anwältin noch erklärt, dass jede Summe über 200.000 Euro die absolute Schmerzgrenze überschreite. Die Rückforderung müsse im Rahmen des Möglichen sein. "Schaden ist in einem Alter, wo er nicht mehr groß zuverdienen kann. Seine Pension ist als Folge der Verurteilung gekürzt, die Bank gibt ihm auch nicht mehr Berge von Krediten."

Zivilverfahren "nicht risikofrei"

Die Zivilrichterin hat heute zu bedenken gegeben, dass das Zivilverfahren für beide Parteien nicht risikofrei sei, weil in diesem Fall nicht alles ausjudiziert sei. "Es gibt den absoluten Willen der Stadt, Lösungen zu suchen", sagte der Vertreter der Stadtgemeinde Salzburg, Rechtsanwalt Nikolaus Vavrovsky. Und auch die Schadens Rechtsanwältin suchte nach Lösungen. Angesichts der Differenz von 60.000 Euro "haben wir uns überlegt, wie können wir einen Schritt zueinander noch schaffen", sagte sie zur Richterin. "Wir haben die Hoffnung, dass wir bei der Pension noch etwas holen können. Wenn das Pensionsverfahren nicht zu unseren Gunsten ausgeht, widerrufen wir." Im Fall des Widerrufes wurde eine Verhandlung am 20. April 2022 angesetzt.

Heinz Schaden sagte nach der Tagsatzung zu Journalisten, "ich wollte diesen Vergleich". Er betrachte Salzburg als seine Stadt, weil er hier lebe und sich ihr sehr verbunden fühle. Finanziell sei der Vergleich schmerzhaft für ihn, es gehe um eine hohe Summe.

Heinz Schaden war von 1992 bis 2017 Mitglied der Stadtregierung, ab 1999 als Bürgermeister, und zahlte in dieser Zeit für die Polit-Pension ein. Nach seinem Rücktritt wurde ihm ein Ruhebezug von 5.851,64 Euro brutto zugesprochen, der allerdings nach Rechtskraft des Urteils am 2. Oktober 2019 gestrichen wurde. Eine Novelle des Salzburger Bezügegesetzes machte es möglich, dass trotz Verurteilung ein Teil der Pension bleibt. Der Stadtsenat hat am 11. Mai 2020 den Pensionsbescheid für Schaden in der Höhe von 1.408,84 Euro brutto beschlossen. Daneben bezieht Schaden noch eine ASVG-Pension.

Rechtsanwältin Knötzl zeigte sich am Anfang dieser Woche sicher, dass die Stadt mit der Zivilklage gegen Schaden ein hohes Prozessrisiko eingeht. "Unsere juristische Position ist valide und gut", sagte sie. Der Ex-Bürgermeister habe damals die Stadt Salzburg mit dem Abtreten der Zinstauschgeschäfte an das Land vor einem großen finanziellen Schaden bewahrt. "Nach Ansicht des Strafgerichts ist dem Land dadurch ein hoher Schaden entstanden. Wir sehen das zwar nicht so, aber folgt man der Sichtweise des Strafgerichts, war der Schaden für das Land ein Vorteil für die Stadt. Es muss darum zur sogenannten Vorteilsanrechnung kommen. Die Stadt kann nicht auf dem Rücken von Leuten mit einem finanziellen Plus aussteigen."

Finanzskandal von 2012

Der Swap-Prozess war ein Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass es dafür eine Gegenleistung gab. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Schaden erhielt - als einer von insgesamt sieben Angeklagten - drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Er verbüßte die Strafe mit elektronischer Fußfessel.

ribbon Zusammenfassung
  • Am ersten Tag im Zivilprozess der Stadt Salzburg gegen den früheren SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden ist am Mittwoch vor Gericht ein bedingter Vergleich in Höhe von 250.000 Euro geschlossen worden.
  • Es ging um die Anwalts- und Verfahrenskosten im SWAP-Verfahren, in dem der langjährige Stadtchef 2017 wegen Untreue verurteilt worden war. Der Gemeinderat beschloss im September 2020, die Kosten von 542.000 Euro von Schaden zurückzufordern.
  • Laut dem beschlossenem bedingten Vergleich muss Heinz Schaden 160.000 Euro binnen 14 Tagen nach Rechtswirksamkeit des Vergleiches zahlen und 90.000 Euro in jährlichen Raten in Höhe von 10.000 Euro ab 2. Mai 2023.
  • Ein Vergleich stand vor Prozessbeginn immer wieder im Raum, wurde aber bisher letztlich von der Stadt abgelehnt.
  • Bei der heutigen vorbereitenden Tagsatzung bemühten sich die beiden Streitparteien vor der Zivilrichterin, einen Schlussstrich unter die Causa zu ziehen.