APA/APA (Archiv)/HERBERT PFARRHOFER

Stadt Salzburg zieht gegen Ex-Bürgermeister Schaden vor Gericht

0

In Salzburg startet am Mittwoch der Zivilprozess der Stadt Salzburg gegen den früheren SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden.

Es geht dabei um 542.000 Euro an Anwalts- und Verfahrenskosten im SWAP-Verfahren, in welchem der langjährige Stadtchef 2017 wegen Untreue verurteilt worden war. Im September 2020 beschloss der Gemeinderat dann mehrheitlich, die Auslagen zurückzufordern. Ein Vergleich stand offenbar immer wieder im Raum, wurde aber letztlich von der Stadt abgelehnt.

"Immerhin geht es hier um öffentliches Geld"

Der amtierende Salzburger Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) sagte vor Prozessauftakt am Montag zur APA, dass man an den gültigen Gemeinderatsbeschluss gebunden sei. "Wenn wir die Kosten nicht einfordern, wären wir selbst in der Untreue." Die Stadt habe Schaden - wie den beiden ebenfalls in der Swap-Causa verurteilten Spitzenbeamten - einen außergerichtlichen Vergleich angeboten und zumindest an die 50 Prozent der Kosten zurückgefordert, konkret 260.000 Euro. Ein Teil davon wäre sofort, der andere auf Raten über mehrere Jahre verteilt zu zahlen gewesen. "Immerhin geht es hier um öffentliches Geld."

Doch während sich die Stadt mit dem frühen Magistratsdirektor und dem Ex-Finanzdirektor der Stadt einig wurde, spießte sich eine Lösung mit dem Ex-Bürgermeister. "Die Gespräche waren schwierig. Die 260.000 Euro sind für Heinz Schaden zu viel", sagte seine Rechtsanwältin Bettina Knötzl zur APA. "Er möchte einen Schlussstrich unter dieses schwierige Kapitel seines Lebens ziehen und ist weiter bemüht, seinen Beitrag zu leisten. Aber jede Summe über 200.000 Euro überschreitet die absolute Schmerzgrenze." Die Rückforderung müsse im Rahmen des Möglichen sein. "Schaden ist in einem Alter, wo er nicht mehr groß zuverdienen kann. Seine Pension ist als Folge der Verurteilung gekürzt, die Bank gibt ihm auch nicht mehr Berge von Krediten."

Ex-Bürgermeister könnte in Privatkonkurs gehen

Und Knötzl ist sich sicher, dass die Stadt ein hohes Prozessrisiko eingeht. "Unsere juristische Position ist valide und gut", sagt sie. Der Ex-Bürgermeister habe damals die Stadt Salzburg mit dem Abtreten der Zinstauschgeschäfte an das Land vor einem großen finanziellen Schaden bewahrt. "Nach Ansicht des Strafgerichts ist dem Land dadurch ein hoher Schaden entstanden. Wir sehen das zwar nicht so, aber folgt man der Sichtweise des Strafgerichts, war der Schaden für das Land ein Vorteil für die Stadt. Es muss darum zur sogenannten Vorteilsanrechnung kommen. Die Stadt kann nicht auf dem Rücken von Leuten mit einem finanziellen Plus aussteigen."

Und sollte Schaden den Prozess verlieren, wäre wohl ein Privatkonkurs die Folge. "Auch dann ist für die Stadt nicht alles zu holen, weil die Gesetzeslage eine Entschuldung vorsieht. Man kann Menschen nicht auf ewige Zeiten die Existenz vernichten", so Knötzl.

Der Swap-Prozess war ein Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass es dafür eine Gegenleistung gab. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Schaden erhielt - als einer von insgesamt sieben Angeklagten - drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Er verbüßte die Strafe mit elektronischer Fußfessel.

ribbon Zusammenfassung
  • In Salzburg startet am Mittwoch der Zivilprozess der Stadt Salzburg gegen den früheren SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden.
  • Es geht dabei um 542.000 Euro an Anwalts- und Verfahrenskosten im SWAP-Verfahren, in welchem der langjährige Stadtchef 2017 wegen Untreue verurteilt worden war.
  • m September 2020 beschloss der Gemeinderat dann mehrheitlich, die Auslagen zurückzufordern. Ein Vergleich stand offenbar immer wieder im Raum, wurde aber letztlich von der Stadt abgelehnt.
  • Der amtierende Salzburger Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) sagte vor Prozessauftakt am Montag zur APA, dass man an den gültigen Gemeinderatsbeschluss gebunden sei. "Wenn wir die Kosten nicht einfordern, wären wir selbst in der Untreue.