Nach Rückholung
Halleinerin Maria G. wird Terrorbeteiligung vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft Salzburg legt der im März 2025 nach Österreich zurückgeholten Halleinerin Maria G. die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zur Last.
Die im Dezember 2013 zum Islam konvertierte Salzburgerin habe sich an der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) beteiligt, indem sie sich entschied, nach Syrien zu gehen. PULS 24 berichtete über den Fall ausführlich.
"Gottesstaat wissentlich gefördert"
"Sie informierte sich in unterschiedlichen Chat-Foren über die aktuelle Lage in Syrien und kam so mit einem aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer in Kontakt. Mit diesen schloss sie via Skype nach muslimischen Ritus die Ehe und reiste am 28. 06. 2014 nach Syrien", so die Staatsanwaltschaft am Montag in einer Aussendung.
Maria G. heiratete in Syrien einen weiteren IS-Kämpfer. Sie brachte zwei Kinder zur Welt. 2019 wurde sie gefangen genommen, ab September 2020 befand sie sich mit ihren Söhnen im in Nordsyrien gelegenen Internierungslager Roj.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg legt der Frau zur Last, durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt zu haben. Zudem habe sie durch ihre Mitwirkung die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert.
Maria G. zeigt sich geständig
Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, die minderjährigen Söhne zurückzuholen. Das habe die Mutter abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren beiden Söhnen an. Am 1. März 2025 wurde sie mit den Kindern nach Österreich zurückgebracht. Sie wusste, dass sie sich in Österreich einem Gerichtsprozess wird stellen müssen.
Laut Aussendung der Staatsanwaltschaft Salzburg verantwortet sich Maria G. im Wesentlichen geständig, bestreitet jedoch, zum Zeitpunkt ihrer Ausreise von der Einstufung des IS als Terrororganisation gewusst zu haben. Ihr drohen ein bis zehn Jahre Haft.
Da die Frau im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, muss sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen verantworten. Einen Gerichtstermin gibt es noch nicht.
"Größter Fehler ihres Lebens"
Doris Hawelka, die Anwältin von Maria G., sprach gegenüber PULS 24 von keiner überraschenden Anklage, man habe damit gerechnet.
Man hoffe darauf, dass berücksichtigt werde, dass sich ihre Mandantin geständig zeigte und mit den Behörden kooperiere. Maria G. würde "vom größten Fehler ihres Lebens" sprechen, den man aber nicht mehr rückgängig machen könne.
Bedingte Haft für Evelyn T.
Mit Maria G. wurde auch die frühere Wiener IS-Anhängerin Evelyn T. nach Österreicher zurückgeholt. Während Maria G. auf freiem Fuß blieb, wurde Evelyn T. damals in U-Haft genommen. Das Strafverfahren gegen Evelyn T. ist inzwischen rechtskräftig erledigt.
Die 26-Jährige wurde in Wien wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und danach enthaftet.
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat gegen Maria G., die im März 2025 nach Österreich zurückgekehrt ist, Anklage wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation erhoben.
- Maria G. war im Dezember 2013 zum Islam konvertiert und reiste 2014 als 17-Jährige nach Syrien, wo sie sich dem IS anschloss und zwei Kinder zur Welt brachte.
- Nach ihrer Gefangennahme 2019 und dem Aufenthalt im Internierungslager Roj ab 2020 ordnete das Bundesverwaltungsgericht am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren Söhnen an.