Nach Amoklauf in Graz
Vor Schulbeginn: Regierung drängt auf schärferes Waffengesetz
Damit kann er auch während der Parlamentsferien zusammentreten und eine Vorlage für das Plenum aufbereiten. Ziel ist eine Umsetzung der neuen Waffengesetze im Ausschuss noch vor Schulbeginn.
Wie SP-Klubchef Philip Kucher in einer Aussendung festhielt, sei das Ziel klar. Es brauche schärfere Waffengesetze, die zum Schulstart im Herbst beschlossen und schon im nächsten Jahr gelten sollen.
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VP-Klubobmann August Wöginger betonte, dass die Regierung nach dem Amoklauf in Graz schnell reagiert und unter anderem eine Überarbeitung des Waffengesetzes in Angriff genommen habe. Um möglichst schnell einen Entwurf im Parlament behandeln zu können, lasse man den Innenausschuss in Permanenz tagen.
NEOS-Fraktionschef Yannick Shetty meinte, gerade wenn es um dringende Maßnahmen gehe, dürfe der parlamentarische Prozess nicht vor dem Sommer haltmachen.
Grüne wollen nachschärfen
Die Grünen bringen in der heutigen Sitzung einen "Dringlichen Antrag" ein, der zum Ziel hat, dass Privatpersonen – mit Ausnahmen etwa für Jägerinnen oder Sportschützen – überhaupt keine Schusswaffen mehr besitzen dürfen.
So weit gehen die Pläne der Regierung nicht.
Unter anderem soll diesen zufolge das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen von 21 auf 25 Jahre erhöht werden. Die Waffenbesitzkarte wird laut den Plänen für erstmalige Waffenbesitzer auf acht Jahre befristet.
Die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung bei der Stellung sollen künftig auch der Waffenbehörde zugänglich sein. Bei Auffälligkeiten soll die Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots geschaffen werden.
Zusammenfassung
- Die Regierung plant, das Waffengesetz noch vor Schulbeginn zu verschärfen und nutzt dafür einen permanenten Innenausschuss, um die Sommerpause zu umgehen.
- Künftig soll das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen von 21 auf 25 Jahre erhöht und die Waffenbesitzkarte für Erstbesitzer auf acht Jahre befristet werden.
- Psychologische Untersuchungsergebnisse bei der Stellung werden künftig der Waffenbehörde zugänglich gemacht, und bei Auffälligkeiten kann ein Waffenverbot von bis zu zehn Jahren verhängt werden.