Justizministerin Alma Zadic (l./Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).APA/HANS KLAUS TECHT

Regierung: Wiederbetätigung soll bei Beamten zu Amtsverlust führen

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Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) reagieren nun auf den Fall eines Soldaten, der wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt, aber nicht entlassen wurde.

"Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen", schreibt Zadić auf Twitter. Die Bundesregierung wolle daher eine Gesetzesänderung erarbeiten "mit der jede rechtskräftige Verurteilung von Beamt:innen automatisch zum Amtsverlust führt". 

"Diese Maßnahme ist sowohl in der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus als auch im Regierungsprogramm vorgesehen. Die Umsetzung dieser Maßnahme hat höchste Priorität", schreibt auch Verfassungsministerin Karoline Edstadtler (ÖVP). 

Anlass für das Handeln der Regierung war ein Kärntner Oberstabswachtmeister, der mit SS-Uniform spazieren ging und Hitler-Grüße vor anderen Soldaten machte. Er wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt. Von der Disziplinarbehörde bekam er eine Geldstrafe, entlassen wurde er nicht.

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David Stögmüller, der Verteidigungssprecher der Grünen, hatte vor den Ankündigungen von Zadić und Edtstadler im PULS 24 Interview kritisiert, dass eine Entlassung auch mit den jetzigen rechtlichen Mitteln möglich gewesen sei. Er wolle untersuchen, warum Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) dem Disziplinaranwalt keine Weisung erteilt habe, damit sich dieser für eine Entlassung einsetze. Die Möglichkeit hätte sie auch laut Verfassungsjuristen durchaus gehabt.

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ribbon Zusammenfassung
  • Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) reagieren nun auf den Fall eines Soldaten, der wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt, aber nicht entlassen wurde.
  • "Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen", schreibt Zadić auf Twitter.
  • Die Bundesregierung wolle daher eine Gesetzesänderung erarbeiten "mit der jede rechtskräftige Verurteilung von Beamt:innen automatisch zum Amtsverlust führt". 

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